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Vermögenswirksame Leistungen: 480 €/Jahr vom Chef sichern

Vermögenswirksame Leistungen (VL) können dir bis zu 480 € pro Jahr vom Chef bringen. Erfahre, wie du VL beantragst, welche Anlageformen es gibt und wie du die Sparzulage nutzt. → Jetzt informieren!

vermögenswirksame leistungen – JVD

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern eine attraktive Zusatzleistung: die Vermögenswirksame Leistungen (VL). Dabei handelt es sich um Geldbeträge, die dein Arbeitgeber direkt in eine Anlageform deiner Wahl einzahlt. Für dich als junge:n Arbeitnehmer:in kann das eine einfache Möglichkeit sein, zusätzlich Geld anzusparen, oft sogar mit staatlicher Förderung. Doch wie funktionieren VL genau, wie hoch ist der Zuschuss und welche Anlageformen sind die besten?

📋 Das Wichtigste in Kürze
  • Arbeitgeberzuschuss: Bis zu 480 € pro Jahr zusätzlich zum Gehalt.
  • Anspruch: Viele Tarifverträge sehen Vermögenswirksame Leistungen vor.
  • Anlageformen: Bausparvertrag, Banksparplan oder ETF-Sparplan sind gängig.
  • Staatliche Förderung: Bis zu 9 % Arbeitnehmersparzulage auf maximal 470 € VL-Betrag.
  • Sperrfrist: Dein VL-Vertrag läuft in der Regel 7 Jahre, bevor du über das Geld verfügen kannst.

Was sind Vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzliche Geldleistungen, die dein Arbeitgeber direkt in eine von dir gewählte Sparform einzahlt. Sie sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers oder werden durch Tarifverträge beziehungsweise Betriebsvereinbarungen geregelt. Das Geld wird nicht direkt an dich ausgezahlt, sondern fließt in einen langfristigen Sparvertrag, der Vermögensbildung fördern soll. Für dich als junge:n Arbeitnehmer:in bedeutet das eine bequeme Möglichkeit, ohne großen Aufwand ein kleines Vermögen aufzubauen.

Wer hat Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen?

Nicht jeder Arbeitgeber zahlt automatisch Vermögenswirksame Leistungen. Dein Anspruch darauf hängt oft von deinem Arbeitsvertrag, einem gültigen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Viele große Unternehmen, besonders in Branchen mit starken Gewerkschaften, bieten VL an. Dazu gehören beispielsweise der öffentliche Dienst, die Metall- und Elektroindustrie sowie Banken und Versicherungen. Es lohnt sich immer, direkt bei deinem Arbeitgeber oder in deinem Arbeitsvertrag nachzufragen. Auch wenn dein Arbeitgeber keine VL zahlt, kannst du oft selbst einen Teil deines Gehalts in einen VL-fähigen Vertrag einzahlen und so trotzdem von der Arbeitnehmersparzulage profitieren, sofern dein Einkommen die Grenzen nicht überschreitet.

Wie hoch sind die Vermögenswirksamen Leistungen?

Die Höhe der Vermögenswirksame Leistungen variiert stark. Der Betrag liegt meist zwischen 6,65 € und 40 € pro Monat, was bis zu 480 € im Jahr ausmachen kann. Im öffentlichen Dienst sind es beispielsweise oft 6,65 € monatlich. In anderen Branchen können die Beträge höher sein. Mein Recherche zeigt, dass viele Tarifverträge, wie etwa in der Metallindustrie, 26,59 € pro Monat vorsehen (Stand: April 2026, Quelle: IG Metall). Auch wenn der Betrag auf den ersten Blick gering erscheint, summiert er sich über Jahre hinweg zu einer beachtlichen Summe. Zusätzlich können Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage relevant sein, die ich dir im nächsten Abschnitt erkläre.

Kriterium Details zu VL
Monatlicher Betrag 6,65 € bis 40,00 € (max. 480 €/Jahr)
Anspruch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
Anlageformen Bausparvertrag, Banksparplan, Investmentfonds (z.B. ETF)
Staatliche Förderung Arbeitnehmersparzulage (bis zu 9 % auf max. 470 €/Jahr)
Sperrfrist In der Regel 7 Jahre (6 Jahre Einzahlung, 1 Jahr Ruhezeit)

In welche Anlageformen können VL eingezahlt werden?

Die Wahl der Anlageform für deine Vermögenswirksame Leistungen ist entscheidend für die Rendite. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  • Bausparvertrag: Eine beliebte Option, besonders wenn du in Zukunft eine Immobilie kaufen oder bauen möchtest. Neben dem Sparen profitierst du von einem festen Darlehenszins. Hier gibt es auch die Wohnungsbauprämie als zusätzliche Förderung.
  • Banksparplan: Eine einfache und sichere Variante, bei der du feste Zinsen erhältst. Die Rendite ist hier meist geringer als bei anderen Optionen, dafür ist das Risiko minimal.
  • Investmentfonds (z.B. ETF-Sparplan): Das ist oft die renditestärkste Möglichkeit, besonders für junge Leute mit einem langen Anlagehorizont. Dein Geld wird in Aktien, Anleihen oder Immobilien investiert. Ein ETF (Exchange Traded Fund) bildet einen Index ab und ist kostengünstig. Stiftung Warentest empfiehlt diese Variante häufig für die langfristige Vermögensbildung (Stand: 2025, Quelle: Stiftung Warentest).

Für junge Leute, die noch lange bis zur Rente haben, ist der ETF-Sparplan meist die beste Wahl. Durch den Zinseszinseffekt und die breite Streuung des Risikos über viele Unternehmen kannst du hier langfristig die höchsten Renditen erzielen. Tobias Krämer als Bankkaufmann weiß: „Wer mit 25 mit dem Sparen anfängt, hat dreißig Jahre Zinseszins-Vorsprung gegenüber jemandem, der erst mit 35 startet. Das ist Mathematik, keine Empfehlung.“

Staatliche Förderung: Die Arbeitnehmersparzulage

Neben dem Arbeitgeberzuschuss kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Diese staatliche Förderung macht Vermögenswirksame Leistungen noch attraktiver. Die Höhe der Sparzulage hängt von der Anlageform und deinem zu versteuernden Einkommen ab (Stand: April 2026, Quelle: Bundesministerium der Finanzen):

  • Bausparvertrag: Du erhältst 9 % Sparzulage auf maximal 470 € VL pro Jahr. Das bedeutet bis zu 42,30 € zusätzlich. Die Einkommensgrenze liegt bei 17.900 € zu versteuerndem Jahreseinkommen für Alleinstehende und 35.800 € für Verheiratete.
  • Investmentfonds (z.B. ETF): Hier gibt es ebenfalls 9 % Sparzulage auf maximal 470 € VL pro Jahr, also bis zu 42,30 €. Die Einkommensgrenzen sind hier höher: 20.000 € für Alleinstehende und 40.000 € für Verheiratete.

Die Sparzulage musst du jedes Jahr mit deiner Steuererklärung beantragen. Sie wird dir dann nach Ablauf der Sperrfrist gutgeschrieben.

Vermögenswirksame Leistungen beantragen: So geht’s

Die Beantragung von Vermögenswirksame Leistungen ist unkompliziert und erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Anspruch prüfen: Frage bei deinem Arbeitgeber oder in der Personalabteilung nach, ob und in welcher Höhe VL angeboten werden.
  2. Anlageform wählen: Entscheide dich für einen Bausparvertrag, Banksparplan oder einen Investmentfonds (z.B. ETF-Sparplan). Vergleiche dabei verschiedene Anbieter und deren Konditionen.
  3. Vertrag abschließen: Eröffne den gewählten Sparvertrag bei einer Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft. Du erhältst dann eine Bescheinigung über den VL-Vertrag.
  4. Arbeitgeber informieren: Gib die Bescheinigung bei deinem Arbeitgeber ab. Dieser überweist die VL dann direkt von deinem Bruttogehalt in deinen Sparvertrag. Du musst dich um nichts weiter kümmern.
  5. Steuererklärung: Beantrage jährlich die Arbeitnehmersparzulage mit deiner Steuererklärung.

Achte darauf, dass der VL-Vertrag auf deinen Namen läuft und dein Arbeitgeber die Zahlungen korrekt vornimmt. Die Vertragsdauer beträgt in der Regel 7 Jahre (6 Jahre Einzahlung, 1 Jahr Ruhezeit), in der du nicht über das Geld verfügen kannst.

🛡️ Verbraucher-Check (Was bedeutet das für dich?)

Vermögenswirksame Leistungen sind ein geschenkter Arbeitgeberzuschuss, den du dir nicht entgehen lassen solltest. Selbst kleine Beträge summieren sich über die Jahre. Besonders attraktiv ist die Kombination mit einem ETF-Sparplan und der Arbeitnehmersparzulage, da du hier langfristig die besten Renditechancen hast. Informiere dich bei deinem Arbeitgeber und starte frühzeitig mit dem Sparen – jeder Euro zählt für deine finanzielle Zukunft.

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind Vermögenswirksame Leistungen genau?

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Geldleistungen deines Arbeitgebers, die er direkt in eine von dir gewählte Sparform einzahlt. Sie sollen dir helfen, ein Vermögen aufzubauen, und werden nicht bar ausgezahlt, sondern fließen in einen langfristigen Vertrag wie einen Bausparvertrag oder ETF-Sparplan.

Habe ich Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen?

Dein Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen hängt von deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Es ist ratsam, direkt bei deiner Personalabteilung nachzufragen, ob und in welcher Höhe dein Arbeitgeber diese Leistungen anbietet. Auch wenn dein Arbeitgeber nicht zahlt, kannst du selbst VL-fähig sparen.

Welche Anlageform ist für meine Vermögenswirksame Leistungen am besten?

Für junge Leute mit einem langen Anlagehorizont ist ein ETF-Sparplan oft die beste Wahl, da er langfristig die höchsten Renditechancen bietet. Wenn du konkrete Pläne für einen Immobilienkauf hast, kann ein Bausparvertrag sinnvoll sein. Ein Banksparplan ist sicher, bietet aber meist geringere Zinsen für deine Vermögenswirksame Leistungen.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du jedes Jahr mit deiner Steuererklärung. Deine Bank oder Fondsgesellschaft stellt dir dafür eine Bescheinigung aus, die du zusammen mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt einreichst. Die Zulage wird nach Ablauf der Sperrfrist deines VL-Vertrags gutgeschrieben.

Was passiert mit meinen Vermögenswirksame Leistungen nach der Sperrfrist?

Nach der in der Regel siebenjährigen Sperrfrist (sechs Jahre Einzahlung, ein Jahr Ruhezeit) kannst du frei über das angesparte Kapital verfügen. Du kannst das Geld auszahlen lassen, den Vertrag weiterlaufen lassen oder in eine andere Anlageform umschichten. Die Arbeitnehmersparzulage wird dir dann ebenfalls ausgezahlt.

Kann ich meine Vermögenswirksame Leistungen selbst aufstocken?

Ja, du kannst deine Vermögenswirksame Leistungen auch aus eigener Tasche aufstocken, um höhere Sparbeträge zu erreichen oder die volle Arbeitnehmersparzulage auszuschöpfen. Dein Arbeitgeber überweist dann den vereinbarten VL-Betrag, und du zahlst den Restbetrag direkt in den Sparvertrag ein. Dies kann sinnvoll sein, wenn dein Arbeitgeber weniger als die maximal förderfähigen 470 € pro Jahr zahlt.

🏁 Fazit: Vermögenswirksame Leistungen sinnvoll nutzen

Vermögenswirksame Leistungen sind ein wertvoller Baustein für deine finanzielle Zukunft. Sie bieten dir die Chance, mit einem kleinen monatlichen Beitrag deines Arbeitgebers und gegebenenfalls staatlicher Unterstützung ein solides Fundament aufzubauen. Besonders für junge Leute, die früh mit dem Sparen beginnen, ist der Zinseszinseffekt ein starker Verbündeter. Prüfe deinen Anspruch und wähle die Anlageform, die am besten zu deinen Zielen passt – so sicherst du dir bares Geld vom Chef.

💶 Über den Autor: Tobias Krämer – Finanzredakteur
Als gelernter Bankkaufmann weiß ich, wie leicht man den Überblick über Finanzprodukte verlieren kann. Gerade bei scheinbar kleinen Beträgen wie Vermögenswirksamen Leistungen lohnt es sich, genau hinzuschauen. Ich habe selbst in meiner Zeit in der Anlageberatung in Berlin-Charlottenburg erlebt, wie viele junge Menschen diese Chance ungenutzt lassen.
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🤖 Dieser Artikel entstand mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI). Angaben basieren auf verfügbaren Quellen zum Zeitpunkt der Erstellung. Für Korrekturen oder Hinweise: Kontakt zur Redaktion →

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