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Wählen ab 16 klingt nach einer klaren Sache – ist es aber nicht. Ob du mit 16 oder 17 deine Stimme abgeben darfst, hängt davon ab, welche Wahl ansteht und in welchem Bundesland du wohnst. Bei der Europawahl darfst du bundesweit ab 16 wählen, beim Bundestag erst ab 18. Dazwischen liegt ein Flickenteppich aus Landes- und Kommunalrecht. Dieser Artikel sortiert das für dich.
Das Wichtigste in Kürze
- Europawahl: bundesweit ab 16 (seit der Gesetzesänderung 2022). Bundestagswahl: weiterhin ab 18.
- Landtag/Bürgerschaft ab 16: in 7 Ländern – Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein.
- Kommunalwahl ab 16: in 11 Bundesländern (Stand: Juni 2026, Quelle: bpb).
- Registrieren musst du dich nicht – die Wahlbenachrichtigung kommt rund drei Wochen vorher automatisch per Post.
Was bedeutet wählen ab 16 konkret?
Wählen ab 16 heißt: Das aktive Wahlrecht – also das Recht, eine Stimme abzugeben – beginnt schon mit 16 statt erst mit 18. Vom passiven Wahlrecht (selbst kandidieren) ist das getrennt zu sehen; das liegt fast überall weiter bei 18 Jahren. Eine Ausnahme ist Baden-Württemberg, das auf Kommunalebene auch das Kandidieren ab 16 erlaubt.
Wichtig: Es gibt in Deutschland kein einheitliches Wahlalter. Der Bund regelt nur die Bundestags- und die Europawahl. Für Landtags- und Kommunalwahlen ist jedes Bundesland selbst zuständig. Genau deshalb darfst du in Hamburg mit 16 die Bürgerschaft wählen, in Bayern aber nicht den Landtag. Die Bundeszentrale für politische Bildung nennt das einen „Flickenteppich“ – und der Begriff trifft es ziemlich genau.
Bei welchen Wahlen darfst du mit 16 wählen?
Es gibt vier Wahlebenen, und auf jeder gelten andere Regeln. Diese Tabelle zeigt dir den Stand für Juni 2026:
| Wahlebene | Wahlalter | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Europawahl | ab 16 – bundesweit | § 6 Europawahlgesetz |
| Bundestagswahl | ab 18 | Art. 38 Grundgesetz |
| Landtag/Bürgerschaft/Abgeordnetenhaus | ab 16 in 7 Ländern, sonst ab 18 | jeweiliges Landeswahlgesetz |
| Kommunalwahl (Gemeinde-/Kreisrat, BVV) | ab 16 in 11 Ländern | jeweilige Kommunalwahlgesetze |
Die erste bundesweite Wahl, bei der 16-Jährige in ganz Deutschland mitstimmen durften, war die Europawahl im Juni 2024. Bei dieser Wahl waren in Deutschland rund 65 Millionen Menschen wahlberechtigt, darunter erstmals 16- und 17-Jährige (Quelle: Bundeswahlleiterin, Stand: Juni 2024). Rechtlich möglich wurde das durch die Änderung von § 6 Europawahlgesetz, die der Bundestag am 10. November 2022 beschlossen hat – die Details dokumentiert der Deutsche Bundestag. Beim Bundestag selbst bleibt es dagegen bei 18: Art. 38 Grundgesetz setzt das Wahlalter dort an die Volljährigkeit. Eine Absenkung auf 16 war im Gespräch, ist aber bislang nicht umgesetzt.
In welchen Bundesländern gilt wählen ab 16?
Auf Landesebene dürfen 16- und 17-Jährige derzeit in sieben Ländern wählen (Stand: Juni 2026, Quelle: bpb). Baden-Württemberg kam zuletzt dazu: Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 durften dort zum ersten Mal Jugendliche ab 16 abstimmen. Bremen war 2009 der Vorreiter (dort wird die Bürgerschaft gewählt), gefolgt von Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein.
| Wahl | Wahlalter ab 16? |
|---|---|
| Landtag/Bürgerschaft/Abgeordnetenhaus | Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein |
| Kommunalwahl | 11 Bundesländer (u. a. zusätzlich Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) |
| weiterhin ab 18 (Landtag) | u. a. Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen |
Konkret 2026: Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September und der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am selben Tag dürfen 16-Jährige mitstimmen. In Rheinland-Pfalz dagegen blieb es bei der Landtagswahl am 22. März 2026 beim Wahlalter 18 – laut Landesregierung waren dadurch rund 64.000 junge Menschen nicht stimmberechtigt. Wie unterschiedlich das in der Praxis aussieht, zeigt das Beispiel Berlin: Dort gilt wählen ab 16 seit der Verfassungsänderung von Dezember 2023 für Abgeordnetenhaus, Bezirksverordnetenversammlung, Volksentscheide und Europawahl. Den ausführlichen Berlin-Guide für Erstwähler findest du bei unserem Partnerportal BerlinEcho.
So gibst du deine Stimme ab – Schritt für Schritt
Der erste Gang zur Wahlurne ist unkomplizierter, als viele denken. Du musst dich nicht aktiv anmelden.
- Wahlbenachrichtigung abwarten. Etwa drei Wochen vor der Wahl bekommst du automatisch Post. Darin steht dein Wahllokal und der Termin.
- Personalausweis einpacken. Am Wahltag bringst du die Benachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit.
- In die Wahlkabine. Du bekommst deine Stimmzettel ausgehändigt, kreuzt in der Kabine an und faltest den Zettel zu.
- In die Urne werfen. Fertig. Den Stift gibt es im Wahllokal.
Maßgeblich ist der Ort, an dem du mit Hauptwohnsitz gemeldet bist. Wer gerade in die erste eigene Wohnung gezogen ist, sollte deshalb prüfen, ob die Ummeldung rechtzeitig vor dem Stichtag erfolgt ist. Bist du am Wahltag verhindert, kannst du Briefwahl beantragen. Wie das geht und welche Fristen gelten, erklärt die Bundeswahlleiterin. Eine Einwilligung deiner Eltern brauchst du übrigens nicht – das aktive Wahlrecht übst du eigenverantwortlich aus.
Die Debatte um wählen ab 16: Argumente im Überblick
Ob das Wahlalter bei 16 oder 18 liegen sollte, ist politisch umstritten. Damit du dir selbst ein Bild machen kannst, hier beide Seiten – ohne Wertung.
Argumente dafür: Befürworter verweisen darauf, dass junge Menschen früh Verantwortung übernehmen, arbeiten, Steuern zahlen und von politischen Entscheidungen (Bildung, Klima, Rente) am längsten betroffen sind. Studien aus Ländern mit Wahlalter 16 zeigen laut Politikwissenschaft, dass 16-Jährige nicht weniger informiert abstimmen als Ältere. Auch das Europäische Parlament sprach sich in einer Entschließung vom 3. Mai 2022 dafür aus, das Mindestwahlalter bei Europawahlen in der Regel auf 16 Jahre zu senken.
Argumente dagegen: Kritiker bezweifeln, dass mit 16 schon die nötige Reife und Erfahrung für eine Wahlentscheidung vorhanden ist. Genannt wird auch das Risiko, dass jüngere Wähler leichter von gezielter Ansprache erreichbar seien. Ein eigenes Gegenargument ist der Flickenteppich selbst: Wenn man bei einer Wahl mitstimmen darf, bei der nächsten aber nicht, wirkt das widersprüchlich.
Bei den Parteien zeigt sich ein Muster: Grüne und Linke sprechen sich grundsätzlich für wählen ab 16 aus, die Positionen von SPD und FDP sind gemischt, CDU und CSU sind überwiegend dagegen. Die Absenkung bei der Europawahl beschloss der Bundestag 2022 gegen die Stimmen von Union und AfD. Das ist der Stand der parteipolitischen Debatte, keine Empfehlung in die eine oder andere Richtung.
Häufige Fallen – das solltest du beachten
- Nicht jede Wahl zählt für dich. Mit 16 in Hamburg darfst du die Bürgerschaft wählen, den Bundestag aber nicht. Prüfe vorher, um welche Wahl es geht.
- Hauptwohnsitz entscheidet. Maßgeblich ist der Ort, an dem du mit Hauptwohnsitz gemeldet bist – wichtig etwa beim Auszug in die erste eigene Wohnung oder im Auslandssemester.
- Keine Wahlbenachrichtigung bekommen? Das heißt nicht automatisch, dass du nicht wählen darfst. Wende dich ans Wahlamt deines Bezirks und lass prüfen, ob du im Wählerverzeichnis stehst.
Was tun bei Problemen?
Wenn du unsicher bist, ob und wo du wählen darfst, hol dir verbindliche Auskunft – nicht aus Foren, sondern bei offiziellen Stellen. Die Bundeswahlleiterin beantwortet Fragen zu Bundestags- und Europawahl, für Landes- und Kommunalwahlen ist der jeweilige Landeswahlleiter zuständig. Neutrale, gut verständliche Erklärungen zum Wahlrecht bietet die Bundeszentrale für politische Bildung kostenlos. Den genauen Gesetzestext zum Wahlalter beim Bundestag findest du in Art. 38 Grundgesetz, den zur Europawahl in § 6 Europawahlgesetz.
🛡️ Verbraucher-Check (Was bedeutet das für dich?)
Wenn du 16 oder 17 bist, lohnt sich ein kurzer Faktencheck: Welche Wahl steht bei dir als Nächstes an, und gilt dafür in deinem Bundesland das Wahlalter 16? Bei der Europawahl bist du in jedem Fall dabei. Dein konkreter nächster Schritt: Sobald eine Wahl ansteht, achte auf die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten – kommt keine, frag beim Wahlamt nach, ob du im Wählerverzeichnis stehst (besonders nach einem Umzug). Verbindliche Auskunft gibt die Bundeswahlleiterin (bundeswahlleiterin.de), neutrale Orientierung zu Parteien und Programmen die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de) kostenlos.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich mit 16 den Bundestag wählen?
Nein. Für die Bundestagswahl gilt bundesweit das Wahlalter 18, geregelt in Art. 38 Grundgesetz. Eine Absenkung auf 16 wurde diskutiert, ist bislang aber nicht beschlossen. Wählen ab 16 betrifft auf Bundesebene nur die Europawahl.
In welchen Bundesländern darf ich mit 16 den Landtag wählen?
Auf Landesebene gilt wählen ab 16 in sieben Ländern: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In den übrigen Bundesländern liegt das Wahlalter für die Landtagswahl bei 18 Jahren (Stand: Juni 2026).
Brauche ich die Erlaubnis meiner Eltern, um zu wählen?
Nein. Das aktive Wahlrecht ist ein persönliches Recht, das du eigenverantwortlich ausübst. Deine Eltern müssen weder zustimmen noch dich ins Wahllokal begleiten. Du entscheidest allein und geheim.
Was muss ich am Wahltag mitbringen?
Du brauchst deine Wahlbenachrichtigung, die du vorab per Post bekommen hast, und ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass. Den Stift zum Ankreuzen bekommst du im Wahllokal. Hast du keine Benachrichtigung erhalten, wende dich vorher an dein Wahlamt.
Zählt meine Stimme mit 16 genauso viel?
Ja. Eine Stimme von einer 16-Jährigen hat exakt das gleiche Gewicht wie die einer 40- oder 80-jährigen Person. Es gibt keine Abstufung nach Alter. Jede gültige Stimme fließt gleichberechtigt ins Wahlergebnis ein.
Darf ich mit 16 bei der Europawahl wählen?
Ja. Seit der Änderung von § 6 Europawahlgesetz gilt bei der Europawahl in Deutschland das Wahlalter 16, bundesweit und unabhängig vom Bundesland. Die Europawahl 2024 war die erste Wahl, bei der 16-Jährige in ganz Deutschland mitstimmen durften.
Kann ich mit 16 auch selbst kandidieren?
Meistens nicht. Das passive Wahlrecht – also selbst auf einer Liste zu stehen – liegt fast überall bei 18 Jahren, auch dort, wo du schon ab 16 wählen darfst. Eine Ausnahme ist Baden-Württemberg, das auf Kommunalebene das Kandidieren ab 16 erlaubt.
