Der WG Auszug Schäden und die damit verbundenen Kosten sind ein häufiger Streitpunkt, besonders für junge Menschen in Berlin. Ob du aus deiner ersten WG ausziehst oder eine neue Bleibe suchst: Die Frage, wer für welche Beschädigungen aufkommen muss und wie du deine Kaution zurückbekommst, ist entscheidend. Als Mieterin hast du bestimmte Rechte, aber auch Pflichten, die im Mietvertrag und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind.
- Die Haftung für WG Auszug Schäden hängt von der Art des Mietvertrags ab (Einzel- oder Gesamtschuldner).
- Kleine Schönheitsreparaturen sind oft Mietersache, größere Schäden muss der Verursacher zahlen.
- Ein detailliertes Übergabeprotokoll beim Ein- und Auszug schützt dich vor unberechtigten Forderungen.
- Die Kaution muss vom Vermieter innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach Auszug abgerechnet werden.
- Bei Streitigkeiten helfen der Deutsche Mieterbund oder die kostenlose Schlichtungsstelle söp.
Was sind WG Auszug Schäden?
WG Auszug Schäden umfassen alle Mängel und Beschädigungen, die über die normale Abnutzung einer Wohnung hinausgehen und während deiner Mietzeit in der Wohngemeinschaft entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Löcher in Wänden, die nicht fachgerecht verschlossen wurden, tiefe Kratzer im Parkett, Brandflecken auf Teppichen oder defekte Einrichtungsgegenstände, die zur Mietsache gehören. Normale Gebrauchsspuren wie leichte Vergilbungen an Wänden oder kleine Kratzer im Lack einer Tür musst du beim Auszug nicht beseitigen. Der Vermieter trägt die Kosten für die gewöhnliche Abnutzung, da diese bereits mit der Miete abgegolten ist. Die Unterscheidung zwischen gewöhnlicher Abnutzung und echtem Schaden ist oft fließend und führt häufig zu Diskussionen.
| Schadenstyp | Beispiele | Haftungsgrundlage |
|---|---|---|
| Gewöhnliche Abnutzung | Leichte Kratzer im Parkett, vergilbte Tapeten, kleine Bohrlöcher | Vermieter (mit Miete abgegolten) |
| Schönheitsreparaturen | Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren | Mieter (nur bei wirksamer Klausel im Mietvertrag) |
| Sachschäden | Tiefe Kratzer, Brandflecken, zerbrochene Fliesen, defekte Armaturen | Verursachender Mieter oder alle Mieter gemeinsam (je nach Vertrag) |
Wer ist für Schäden in Gemeinschaftsräumen verantwortlich?

Die Verantwortlichkeit für WG Auszug Schäden in Gemeinschaftsräumen wie Küche, Bad und Flur hängt maßgeblich von der Art deines Mietvertrags ab. Es gibt verschiedene Modelle, die unterschiedliche Haftungsregelungen mit sich bringen:
- Gesamtschuldnerischer Mietvertrag: Wenn alle WG-Bewohner gemeinsam als Hauptmieter im Mietvertrag stehen, seid ihr alle Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass der Vermieter bei Schäden an der Mietsache von jedem einzelnen Mieter die volle Schadenssumme fordern kann. Es spielt keine Rolle, wer den Schaden tatsächlich verursacht hat. Intern müsst ihr euch dann einigen, wer welchen Anteil zahlt. Das ist der häufigste und für Mieter ungünstigste Vertragstyp.
- Einzelmietverträge: Jeder Bewohner hat einen eigenen Mietvertrag direkt mit dem Vermieter für sein Zimmer und die Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume. In diesem Fall haftet jeder Mieter nur für Schäden, die er in seinem eigenen Zimmer verursacht hat. Für Schäden in Gemeinschaftsräumen kann der Vermieter nur den Verursacher belangen. Ist der Verursacher nicht eindeutig feststellbar, kann es schwierig werden, die Haftung zuzuordnen.
- Hauptmieter mit Untermietern: Eine Person ist der Hauptmieter und vermietet Zimmer an Untermieter. Hier haftet der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter für alle Schäden an der gesamten Wohnung. Er kann dann jedoch Regressansprüche gegenüber seinen Untermietern geltend machen, wenn diese Schäden verursacht haben. Die Rechte und Pflichten als Untermieter im Mietvertrag sind hier genau geregelt.
In den meisten WGs in Berlin und ganz Deutschland gibt es einen gesamtschuldnerischen Mietvertrag. Das bedeutet, dass du auch für Schäden haften kannst, die ein anderer Mitbewohner verursacht hat. Daher ist es besonders wichtig, ein detailliertes Übergabeprotokoll beim Einzug anzufertigen und alle bestehenden Mängel festzuhalten.
Eigene Schäden im eigenen Zimmer: Was gilt?
Verursachst du WG Auszug Schäden in deinem privaten Zimmer, bist du grundsätzlich selbst dafür verantwortlich. Das gilt unabhängig von der Art des Mietvertrags. Typische Schäden sind zum Beispiel:
- Große Bohrlöcher oder Dübellöcher, die über das normale Maß hinausgehen und nicht fachgerecht verschlossen wurden.
- Stark beschädigte Tapeten oder Wände, die über normale Abnutzung hinausgehen.
- Kratzer oder Flecken auf dem Bodenbelag (Laminat, Teppich, Parkett).
- Zerbrochene Fensterscheiben oder kaputte Türrahmen.
Deine private Haftpflichtversicherung kann diese Kosten in der Regel übernehmen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Überprüfe vor dem Auszug, ob deine Versicherung Mietsachschäden abdeckt und bis zu welcher Höhe. Es ist immer ratsam, Schäden frühzeitig zu melden und gegebenenfalls selbst zu beheben, um höhere Kosten durch den Vermieter zu vermeiden.
Putzpflicht beim Auszug: Endreinigung
Die Endreinigung ist ein weiterer Punkt, der oft zu Streitigkeiten beim WG Auszug Schäden führt. Grundsätzlich gilt: Du musst die Wohnung besenrein verlassen. Das bedeutet, grober Schmutz und Müll müssen entfernt sein. Eine professionelle Grundreinigung kann der Vermieter nur verlangen, wenn dies explizit und wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde und die Wohnung bei Einzug ebenfalls grundgereinigt übergeben wurde. Starre Klauseln, die eine „professionelle Endreinigung“ oder „Renovierung“ vorschreiben, sind oft unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass solche Klauseln den Mieter unangemessen benachteiligen können (BGH, Urteil vom 28.06.2006 – VIII ZR 124/05).
Wenn du die Wohnung nicht ordnungsgemäß reinigst, kann der Vermieter eine Reinigung auf deine Kosten veranlassen und diese von deiner Kaution abziehen. Dokumentiere den Zustand der Wohnung beim Auszug daher immer mit Fotos und einem Übergabeprotokoll.
Kaution-Anteil zurück: Vom Hauptmieter oder Vermieter?
Die Rückzahlung deiner Kaution nach dem WG Auszug Schäden ist ein zentrales Thema. Auch hier kommt es auf die Art deines Mietvertrags an:
- Gesamtschuldnerischer Mietvertrag: Wenn du aus einem gesamtschuldnerischen Vertrag ausscheidest, solltest du dich mit den verbleibenden Mietern einigen, wie dein Anteil der Kaution ersetzt wird. Der Vermieter muss die Kaution erst nach Beendigung des gesamten Mietverhältnisses zurückzahlen. Du hast daher keinen direkten Anspruch auf Rückzahlung deines Anteils vom Vermieter. Die verbleibenden Mieter müssen deinen Anteil entweder selbst aufbringen oder der neue Mitbewohner zahlt ihn an dich.
- Einzelmietverträge: Bei Einzelmietverträgen hast du einen direkten Anspruch auf Rückzahlung deiner Kaution vom Vermieter, sobald du ausgezogen bist und das Mietverhältnis beendet ist. Der Vermieter hat in der Regel 3 bis 6 Monate Zeit, um die Kaution abzurechnen und zurückzuzahlen (Verbraucherzentrale, Stand: April 2026).
- Hauptmieter mit Untermietern: Als Untermieter erhältst du deine Kaution vom Hauptmieter zurück. Der Hauptmieter ist dein Vertragspartner und muss die Kaution nach Ende des Untermietverhältnisses abrechnen und auszahlen.
Um Probleme zu vermeiden, solltest du schriftlich festhalten, wer dir wann welchen Anteil der Kaution zurückzahlt. Wenn du ausziehst und ein Nachmieter einzieht, ist es ideal, wenn der Nachmieter deinen Kautionsanteil direkt an dich überweist.
Was tun bei Streitigkeiten? Schiedsmann oder Mieterverein?
Wenn es nach dem WG Auszug Schäden zu Streitigkeiten mit dem Vermieter oder den ehemaligen Mitbewohnern kommt, gibt es verschiedene Wege, um eine Lösung zu finden:
- Mieterverein: Der Deutsche Mieterbund bietet für Mitglieder Rechtsberatung und Unterstützung bei Mietproblemen. Eine Mitgliedschaft kostet in Berlin rund 80 € pro Jahr und kann sich bei Streitigkeiten schnell bezahlt machen (Deutscher Mieterbund, Stand: April 2026).
- Schiedsmann/Schlichtungsstelle: Bei kleineren Streitigkeiten kann ein Schiedsmann oder eine Schlichtungsstelle eine kostenlose Alternative zum Anwalt sein. Sie versuchen, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.
- Rechtsanwalt: Bei komplexeren Fällen oder wenn sich keine Einigung erzielen lässt, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt für Mietrecht helfen. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden, die du möglicherweise selbst tragen musst, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast.
Bevor du rechtliche Schritte einleitest, solltest du versuchen, das Problem im persönlichen Gespräch zu klären und alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.
Mustertext für Übergabeprotokoll
Ein detailliertes Übergabeprotokoll ist dein wichtigstes Dokument beim Ein- und Auszug, um WG Auszug Schäden und unberechtigte Forderungen zu vermeiden. Halte darin den Zustand der Wohnung und aller Einrichtungsgegenstände genau fest. Hier ein Muster, das du anpassen kannst:
Übergabeprotokoll Wohnung [Adresse], [PLZ] Berlin
Datum: [Datum Ein-/Auszug]
Mietparteien: [Namen aller Mieter]
Vermieter: [Name Vermieter]
Zimmer/Räume:
[ ] Wohnzimmer (Gemeinschaft): Zustand [sehr gut/gut/mittel/schlecht], Mängel: [Liste der Mängel, z.B. "Kratzer im Parkett links neben Fenster (ca. 5 cm)"]
[ ] Küche (Gemeinschaft): Zustand [sehr gut/gut/mittel/schlecht], Mängel: [Liste der Mängel, z.B. "Brandfleck auf Arbeitsplatte rechts neben Herd (ca. 2 cm)"]
[ ] Bad (Gemeinschaft): Zustand [sehr gut/gut/mittel/schlecht], Mängel: [Liste der Mängel, z.B. "Fliese gesprungen unter Waschbecken"]
[ ] Zimmer [Dein Zimmer]: Zustand [sehr gut/gut/mittel/schlecht], Mängel: [Liste der Mängel, z.B. "Drei Bohrlöcher in Wand rechts der Tür"]
Zählerstände:
[ ] Stromzähler: [Stand]
[ ] Wasserzähler: [Stand]
[ ] Gaszähler: [Stand]
Schlüsselübergabe:
[ ] Anzahl Schlüssel erhalten/übergeben: [Anzahl]
Sonstiges:
[ ] Fotos angefertigt (Anzahl: [Anzahl])
Unterschriften:
[ ] Mieter: [Unterschrift]
[ ] Vermieter: [Unterschrift]
Füge immer Fotos als Anhang zum Protokoll hinzu, die den Zustand der Mängel belegen. Lasse das Protokoll von allen anwesenden Parteien unterschreiben und bewahre eine Kopie auf.
Inventarliste: Was bleibt, was geht?
Besonders bei möblierten WGs ist eine Inventarliste unerlässlich, um Streitigkeiten über WG Auszug Schäden an Möbeln oder fehlende Gegenstände zu vermeiden. Eine Inventarliste listet alle Einrichtungsgegenstände auf, die zur Wohnung gehören und vom Vermieter gestellt wurden. Halte darin den Zustand jedes einzelnen Gegenstands fest.
Beispiel einer Inventarliste:
- Küche: Kühlschrank (Zustand: gut, leichte Kratzer Tür), Herd (Zustand: sehr gut), Spülmaschine (Zustand: gut, Besteckkorb defekt), Tisch (Zustand: mittel, vier Stühle), Mikrowelle (Zustand: neuwertig).
- Dein Zimmer: Bett (Zustand: gut, Lattenrost intakt), Schreibtisch (Zustand: neuwertig), Stuhl (Zustand: mittel, Bezug abgenutzt), Kleiderschrank (Zustand: gut, ein Einlegeboden fehlt).
Auch hier gilt: Unterschreibe die Liste erst, wenn du alles überprüft hast und der Zustand korrekt wiedergegeben ist. Fotos sind auch hier eine wertvolle Ergänzung.
Bei Beschädigung: Schadenersatz
Wenn du oder ein Mitbewohner WG Auszug Schäden verursacht habt, die über die normale Abnutzung hinausgehen und nicht behoben werden, hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz. Der Schadenersatz umfasst in der Regel die Reparaturkosten oder den Zeitwert des beschädigten Gegenstands. Der Vermieter kann die Kosten von der hinterlegten Kaution abziehen. Wichtig ist, dass der Vermieter den Schaden und die Höhe des Schadenersatzes nachweisen muss. Er muss dir eine detaillierte Rechnung oder einen Kostenvoranschlag vorlegen.
Als Mieter hast du das Recht, die Reparatur selbst zu veranlassen, wenn du einen günstigeren Handwerker findest. Dies musst du dem Vermieter jedoch rechtzeitig mitteilen und ihm die Möglichkeit geben, den Schaden selbst zu begutachten. Wenn du eine private Haftpflichtversicherung hast, solltest du den Schaden so schnell wie möglich melden, damit diese die Regulierung übernehmen kann.
🛡️ Verbraucher-Check (Was bedeutet das für dich?)
Beim WG Auszug Schäden ist es für dich als junge Mieterin oder Mieter in Berlin entscheidend, deine Rechte und Pflichten genau zu kennen. Ein sauber geführtes Übergabeprotokoll schützt dich vor unberechtigten Forderungen des Vermieters, besonders wenn du aus einem gesamtschuldnerischen Mietvertrag ausscheidest. Achte darauf, dass deine Kaution fristgerecht abgerechnet wird. Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten ist der Beitritt zum Deutschen Mieterbund (mieterbund.de) eine sinnvolle Investition, um professionelle Unterstützung zu erhalten.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Schäden dürfen von der Kaution abgezogen werden?
Von der Kaution dürfen nur Schäden abgezogen werden, die über die normale Abnutzung hinausgehen und vom Mieter verursacht wurden. Dazu zählen zum Beispiel mutwillige Beschädigungen, tiefe Kratzer im Parkett, Brandflecken oder nicht fachgerecht verschlossene Bohrlöcher. Auch Kosten für eine notwendige Endreinigung können abgezogen werden, falls die Wohnung nicht besenrein verlassen wurde und eine entsprechende Klausel im Mietvertrag wirksam ist. Normale Gebrauchsspuren darf der Vermieter nicht von der Kaution abziehen. Achte darauf, dass alle WG Auszug Schäden detailliert im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Welche Schäden muss der Mieter beim Auszug zahlen?
Grundsätzlich muss der Mieter alle Schäden zahlen, die er schuldhaft verursacht hat und die über eine gewöhnliche, vertragsgemäße Nutzung der Mietsache hinausgehen. Das können beispielsweise mutwillig verursachte Beschädigungen, starke Verunreinigungen oder unsachgemäß ausgeführte Reparaturen sein. Auch wenn Schönheitsreparaturen im Mietvertrag wirksam auf dich übertragen wurden, musst du diese beim Auszug durchführen oder die Kosten tragen. Für WG Auszug Schäden in Gemeinschaftsräumen haftest du je nach Mietvertragsart, oft auch gesamtschuldnerisch.
Wer haftet für Schäden beim WG Auszug?
Die Haftung für WG Auszug Schäden hängt von deinem Mietvertrag ab. Bei einem gesamtschuldnerischen Mietvertrag, bei dem alle Bewohner als Hauptmieter im Vertrag stehen, haftet ihr alle gemeinsam für alle Schäden an der gesamten Wohnung. Der Vermieter kann von jedem einzelnen Mieter die volle Schadenssumme fordern. Bei Einzelmietverträgen haftet jeder nur für Schäden in seinem Zimmer. Als Untermieter haftest du gegenüber dem Hauptmieter, der wiederum dem Vermieter gegenüber haftbar ist. Eine private Haftpflichtversicherung kann Mietsachschäden abdecken.
Welche Mängel muss der Vermieter bei Auszug akzeptieren?
Der Vermieter muss alle Mängel akzeptieren, die auf die gewöhnliche Abnutzung der Wohnung zurückzuführen sind. Dazu gehören normale Gebrauchsspuren wie leichte Abnutzungen an Böden oder Wänden, kleine Kratzer an Türen oder Möbeln, die durch den normalen Gebrauch entstehen. Auch altersbedingte Verschleißerscheinungen fallen darunter. Diese Kosten sind bereits mit der Miete abgegolten und können nicht von der Kaution abgezogen werden. Nur Schäden, die über diese normale Abnutzung hinausgehen, können als WG Auszug Schäden geltend gemacht werden.
Was ist ein Übergabeprotokoll und warum ist es wichtig?
Ein Übergabeprotokoll ist ein schriftliches Dokument, das den Zustand der Wohnung und aller Einrichtungsgegenstände beim Ein- und Auszug detailliert festhält. Es dient als Beweismittel, um festzustellen, welche Mängel bereits bei deinem Einzug vorhanden waren und welche WG Auszug Schäden während deiner Mietzeit entstanden sind. Indem du das Protokoll sorgfältig ausfüllst, mit Fotos dokumentierst und von allen Parteien unterschreiben lässt, schützt du dich vor unberechtigten Forderungen des Vermieters oder der ehemaligen Mitbewohner. Es ist ein essenzielles Dokument, um deine Rechte zu wahren.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution nach dem WG Auszug einbehalten?
Nach dem WG Auszug Schäden darf der Vermieter die Kaution in der Regel für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten einbehalten. Diese Frist dient dazu, dass der Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellen und prüfen kann, ob noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen, beispielsweise für offene Mietzahlungen oder die Beseitigung von Schäden. Nach Ablauf dieser Frist muss der Vermieter die Kaution inklusive Zinsen zurückzahlen, sofern keine berechtigten Ansprüche mehr offen sind. Bei einem gesamtschuldnerischen Mietvertrag wird die Kaution erst nach Beendigung des gesamten Mietverhältnisses zurückgezahlt.
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