Erste eigene Wohnung

WG-Vertrag: Welches Modell für Mitbewohner:innen sinnvoll ist

WG-Vertrag: Alle im Mietvertrag, Hauptmieter mit Untermietern oder Einzelverträge? Vor- und Nachteile der 3 Modelle plus Tipps für die WG-Wohnung.

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KurzantwortDer richtige WG-Vertrag hängt von eurer Situation ab. Als Hauptmieter:innen haftet ihr gemeinsam für alles (gesamtschuldnerisch), was riskant sein kann. Ein Untermietvertrag gibt dem Hauptmieter die Kontrolle, aber auch die Verantwortung. Einzelverträge mit dem Vermieter bieten die größte Sicherheit, sind aber selten. Ein interner Vertrag regelt zusätzlich den WG-Alltag und ist immer zu empfehlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Modelle: Es gibt drei gängige Vertragsmodelle für WGs – alle als Hauptmieter, eine:r als Hauptmieter mit Untermieter:innen oder jede:r mit einem Einzelvertrag.
  • Gesamtschuldnerische Haftung: Stehen alle im Mietvertrag, haftet jede:r Einzelne für die volle Miete und Schäden, auch wenn jemand anderes sie verursacht hat (§ 421 BGB).
  • Untermiete braucht Erlaubnis: Als Hauptmieter:in brauchst du für die Untervermietung immer die schriftliche Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB).
  • Einzelverträge sind am sichersten: Verträge für jedes WG-Zimmer direkt mit dem Vermieter minimieren dein finanzielles Risiko, sind in der Praxis aber selten.
  • Interner Vertrag ist Pflicht: Unabhängig vom Hauptmietvertrag solltet ihr intern schriftlich Regeln zu Kaution, Nebenkosten, Putzplan und Kündigung festhalten.

Warum ein schriftlicher WG-Vertrag unverzichtbar ist

Die Zusage für die Traum-WG ist da, die Mitbewohner:innen sind super – wer will da schon über Paragraphen und Papierkram nachdenken? Doch spätestens, wenn der erste Konflikt aufkommt, wirst du froh über klare Regeln sein. Ein mündlicher Vertrag ist zwar rechtlich bindend, aber im Streitfall kaum beweisbar. Wer zahlt, wenn jemand plötzlich auszieht und die Miete ausbleibt? Wer haftet für den Rotweinfleck auf dem Teppich der Vormieterin? Ein gut durchdachter, schriftlicher WG-Vertrag ist die Basis für ein entspanntes Zusammenleben und schützt dich vor bösen finanziellen Überraschungen.

Es geht nicht darum, Freundschaften zu misstrauen, sondern darum, von Anfang an für Fairness und Transparenz zu sorgen. Ein Vertrag schafft klare Verhältnisse bezüglich Miete, Kaution, Kündigungsfristen und Verantwortlichkeiten. Er ist eure gemeinsame Spielanleitung, die Missverständnisse vermeidet, bevor sie entstehen. Wenn du eine WG gründen oder in eine bestehende einziehen willst, ist die erste und wichtigste Frage: Welche Art von Mietvertrag liegt vor oder soll abgeschlossen werden? Davon hängen deine Rechte, Pflichten und vor allem dein finanzielles Risiko ab.

Die 3 WG-Vertragsmodelle im direkten Vergleich

Bevor du irgendetwas unterschreibst, musst du verstehen, welche rechtliche Konstruktion hinter deiner WG steht. Im Wesentlichen gibt es drei Modelle, die sich fundamental in Haftung, Flexibilität und im Verhältnis zum Vermieter unterscheiden. Hier ist ein schneller Überblick, der dir bei der Entscheidung hilft.

Merkmal Modell 1: Alle Hauptmieter:innen Modell 2: Untermiete Modell 3: Einzelverträge
Vertragspartner Alle WG-Mitglieder & Vermieter:in Hauptmieter:in & Vermieter:in; Untermieter:in & Hauptmieter:in Jedes WG-Mitglied & Vermieter:in
Haftung Gesamtschuldnerisch (jede:r für alles) Hauptmieter:in haftet voll; Untermieter:in nur gegenüber Hauptmieter:in Jede:r haftet nur für sich und das eigene Zimmer
Kündigung Nur gemeinsam möglich; Auszug einzelner Personen kompliziert Flexibel für Untermieter:innen; Hauptmieter:in an Hauptvertrag gebunden Jede:r kann den eigenen Vertrag unabhängig kündigen
Vorteil Gleichberechtigung, oft von Vermietern bevorzugt Hohe Flexibilität bei Mieterwechseln Geringstes finanzielles Risiko für jede:n Einzelne:n
Nachteil Hohes finanzielles Risiko für alle, unflexibel bei Auszug Hohe Verantwortung für Hauptmieter:in; Abhängigkeit der Untermieter:innen Kein Mitspracherecht bei Nachmieter:innen; Vermieter kann Zimmer zweckentfremden
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Wg vertrag. Foto: www.kaboompics.com / Pexels

Modell 1: Alle als Hauptmieter – Das Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung

Dieses Modell ist bei Vermieter:innen sehr beliebt und daher weit verbreitet. Alle Mitbewohner:innen unterschreiben gemeinsam den einen Mietvertrag und sind damit gleichberechtigte Hauptmieter:innen. Das klingt fair, birgt aber das größte finanzielle Risiko: die gesamtschuldnerische Haftung. Geregelt ist das in § 421 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Es bedeutet: Jede:r von euch haftet nicht nur für den eigenen Mietanteil, sondern für die komplette Miete und alle Forderungen aus dem Mietverhältnis.

Ein Beispiel: Eure Gesamtmiete beträgt 1.200 €. Dein Anteil sind 400 €. Wenn dein Mitbewohner Ben seine 400 € nicht zahlt, kann der Vermieter sich das Geld von dir holen – und zwar die vollen 400 €. Du musst dann versuchen, das Geld intern von Ben zurückzubekommen. Das Gleiche gilt für Schäden in der Wohnung oder nicht gezahlte Nebenkostennachzahlungen. Ein weiteres Problem ist der Auszug: Eine einzelne Person kann den Vertrag nicht allein kündigen. Die Kündigung muss von allen gemeinsam ausgesprochen werden. Zieht jemand aus, ohne dass eine saubere Regelung mit dem Vermieter getroffen wird (z. B. ein Mietaufhebungsvertrag und ein neuer Vertrag mit dem Nachmieter), bleibt die ausziehende Person weiterhin in der Haftung. Dieses Modell eignet sich daher nur für WGs, in denen großes Vertrauen herrscht und alle eine ähnliche finanzielle Stabilität haben.

Modell 2: Haupt- und Untermiete – Klare Hierarchie, flexible Lösung

Bei diesem Modell gibt es eine:n Hauptmieter:in, der oder die den Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt. Alle anderen sind Untermieter:innen und schließen einen eigenen Untermietvertrag mit dem/der Hauptmieter:in ab. Dieses Modell ist besonders flexibel, wenn in der WG eine hohe Fluktuation herrscht, zum Beispiel bei Studierenden mit Auslandssemestern.

Für den/die Hauptmieter:in bedeutet das viel Verantwortung. Er oder sie ist alleiniger Ansprechpartner für den Vermieter und haftet für die gesamte Miete und alle Schäden. Die Untermieter:innen haften nur gegenüber dem/der Hauptmieter:in für ihren Mietanteil. Wichtig: Der/die Hauptmieter:in darf die Zimmer nicht ohne Erlaubnis des Vermieters untervermieten. Diese Erlaubnis muss schriftlich vorliegen. Laut § 553 BGB hat der/die Mieter:in nach Vertragsschluss einen Anspruch auf diese Erlaubnis, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht (z.B. finanzielle Gründe). Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Der Untermietvertrag sollte alle wichtigen Punkte regeln: Miethöhe, Kündigungsfristen, Nutzung der Gemeinschaftsräume und die Hausordnung. Für Untermieter:innen bietet dieses Modell weniger Sicherheit, da ihr Mietverhältnis vom Hauptmietvertrag abhängt. Kündigt der Hauptmieter, müssen auch die Untermieter:innen ausziehen.

Modell 3: Einzelverträge – Maximale Sicherheit, weniger Gemeinschaft?

Das für Mieter:innen sicherste Modell ist, wenn jede:r einen eigenen, separaten Mietvertrag mit dem/der Vermieter:in über das jeweilige Zimmer und die Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume (Küche, Bad) abschließt. In diesem Fall haftest du nur für deine eigene Miete und für Schäden, die du selbst verursachst. Zahlt ein:e Mitbewohner:in nicht, ist das nicht dein Problem, sondern das des Vermieters.

Auch Kündigungen sind unkompliziert: Du kündigst einfach deinen eigenen Vertrag fristgerecht, ohne dass die anderen davon betroffen sind. Dieses Modell ist ideal, wenn du deine Mitbewohner:innen noch nicht gut kennst oder einfach nur dein finanzielles Risiko minimieren möchtest. Der große Nachteil: Diese Vertragsform ist bei privaten Vermieter:innen sehr unüblich, da sie für sie den größten Verwaltungsaufwand bedeutet. Man findet sie eher in großen, kommerziell betriebenen Studierendenwohnheimen. Ein weiterer Minuspunkt ist der Kontrollverlust. Zieht jemand aus, entscheidet allein der Vermieter, wer nachfolgt. Die WG hat kein Mitspracherecht. Das kann das Gemeinschaftsgefühl empfindlich stören.

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Wg vertrag. Foto: cottonbro studio / Pexels

Der interne WG-Vertrag: Was ihr zusätzlich regeln solltet

Egal für welches der drei Modelle ihr euch entscheidet, ein zusätzlicher interner WG-Vertrag (manchmal auch „WG-Vereinbarung“ genannt) ist dringend zu empfehlen. Er hat zwar keine Wirkung gegenüber dem Vermieter, regelt aber euer Zusammenleben und beugt den häufigsten Streitpunkten vor. Er sollte schriftlich festgehalten und von allen unterschrieben werden. So habt ihr eine verbindliche Grundlage, auf die ihr euch im Konfliktfall berufen könnt. Der Deutsche Mieterbund bietet hierzu oft gute Vorlagen und Ratschläge.

Folgende Punkte solltet ihr unbedingt klären:

  • Mietanteile und Nebenkosten: Legt genau fest, wer welchen Anteil an der Kaltmiete zahlt (z.B. nach Zimmergröße) und wie die Nebenkosten (Strom, Gas, Internet, GEZ) aufgeteilt werden.
  • Kaution: Wie wird die Kaution intern aufgeteilt? Wer überweist welchen Anteil an den Vermieter (oder Hauptmieter)? Was passiert mit der Kaution, wenn eine Person auszieht, aber die anderen wohnen bleiben? Hier ist eine klare Regelung entscheidend, da der Vermieter die Kaution oft erst am Ende des gesamten Mietverhältnisses zurückzahlt.
  • Schönheitsreparaturen und Renovierung: Wer ist für was zuständig? Legt fest, wie ihr mit Renovierungen beim Ein- und Auszug umgeht. Das erspart euch viel Stress, wenn ihr das im Übergabeprotokoll der Mietwohnung festhaltet.
  • Gemeinschaftsanschaffungen: Was passiert mit der gemeinsamen Waschmaschine oder dem WG-Sofa, wenn jemand auszieht? Kauft die WG die Anteile ab?
  • Putzplan und Hausordnung: Auch wenn es spießig klingt: Ein Putzplan und klare Regeln zu Partys, Übernachtungsgästen und Ruhezeiten sind Gold wert.
  • Nachmieter:innen-Regelung: Legt fest, wie ihr eine:n Nachfolger:in sucht und wer das letzte Wort bei der Auswahl hat.

Häufige Fragen

Welches WG-Modell ist am besten?

Das „beste“ Modell gibt es nicht, es kommt auf eure Prioritäten an. Einzelverträge bieten die höchste finanzielle Sicherheit. Das Untermiet-Modell ist am flexibelsten für Mieterwechsel. Das Modell mit allen als Hauptmieter:innen fördert die Gleichberechtigung, birgt aber durch die gesamtschuldnerische Haftung das größte Risiko.

Was ist gesamtschuldnerische Haftung?

Gesamtschuldnerische Haftung (§ 421 BGB) bedeutet, dass jede:r einzelne Hauptmieter:in gegenüber dem Vermieter für die gesamte Miete und alle Verbindlichkeiten (z.B. Schäden) haftet. Der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er das Geld fordert, unabhängig davon, wer den Schaden oder Mietausfall verursacht hat. Intern müsst ihr dann den Ausgleich untereinander regeln.

Wie funktioniert Untermiete?

Eine Person ist Hauptmieter:in und hat den Vertrag mit dem Vermieter. Diese Person schließt dann separate Untermietverträge mit den anderen Mitbewohner:innen ab. Wichtig ist, dass der Vermieter der Untervermietung schriftlich zustimmen muss. Der Hauptmieter trägt die volle Verantwortung gegenüber dem Vermieter.

Was passiert, wenn ein WGler auszieht?

Das hängt vom Vertragsmodell ab. Bei Einzelverträgen kündigt die Person einfach ihren Vertrag. Bei Untermiete kündigt sie beim Hauptmieter. Sind alle Hauptmieter, muss eine gemeinsame Lösung mit dem Vermieter gefunden werden, z.B. ein Nachtrag zum Mietvertrag, der die ausziehende Person entlässt und die neue aufnimmt. Ohne eine solche Regelung haftet die Person weiter.

Wer haftet bei Schäden?

Gegenüber dem Vermieter haften bei einem gemeinsamen Vertrag alle Hauptmieter:innen gesamtschuldnerisch, egal wer den Schaden verursacht hat. Bei Einzelverträgen haftet jede:r nur für Schäden im eigenen Zimmer. Intern solltet ihr klären, dass der Verursacher die Kosten trägt. Eine gute Privathaftpflicht für junge Erwachsene ist für jede:n in einer WG absolut unerlässlich.

Fazit: Welches Modell passt zu eurer WG?

Die Wahl des richtigen WG-Vertrags ist eine der wichtigsten Entscheidungen beim Zusammenziehen. Wägt die Vor- und Nachteile sorgfältig ab. Für WGs mit engen Freund:innen und stabilem Einkommen kann das Modell mit allen als Hauptmieter:innen gut funktionieren, solange euch das Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung bewusst ist. Für flexiblere Konstellationen mit häufigen Wechseln ist das Haupt- und Untermietmodell oft die praktischere Lösung, auch wenn es eine klare Hierarchie schafft. Das sicherste, aber leider auch seltenste Modell sind die Einzelverträge. Unabhängig vom gewählten Modell gilt: Ein zusätzlicher, interner WG-Vertrag, der den Alltag und die Finanzen regelt, ist kein Misstrauensbeweis, sondern ein Zeichen von Voraussicht und der beste Weg, um Streit zu vermeiden und die gute Stimmung zu erhalten. Mehr Tipps rund um die erste Wohnung findest du in unserem Cluster Erste eigene Wohnung. Alle Grundlagen für deinen Start ins selbstständige Leben haben wir auf unserer Übersichtsseite Erstes Mal als Verbraucher für dich zusammengefasst.

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