Auf den Punkt: Beim ersten Strom Gas Vertrag erste Wohnung landest du automatisch in der teuren Grundversorgung. Ein aktiver Anbieterwechsel über Vergleichsportale kann dir mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Achte dabei auf kurze Vertragslaufzeiten von maximal 12 Monaten, eine solide Preisgarantie und sei vorsichtig bei zu hohen Neukundenboni, um Kostenfallen zu vermeiden und die Kontrolle zu behalten.
Endlich die eigenen vier Wände! Doch mit der Freiheit kommen auch neue Verantwortungen – zum Beispiel der erste eigene Strom- und Gasvertrag. Das klingt erstmal kompliziert, ist aber eine riesige Chance, von Anfang an bares Geld zu sparen. Wer sich nicht aktiv kümmert, landet automatisch im teuersten Tarif. Wir zeigen dir, wie du die Fallstricke umgehst und den passenden Strom Gas Vertrag für deine erste Wohnung findest, ohne dich über den Tisch ziehen zu lassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundversorgung meiden: Ohne dein Zutun landest du im Grundversorgungstarif, der laut Verbraucherzentrale oft 30-40 % teurer ist als günstige Alternativtarife.
- Zählerstand ist Pflicht: Notiere und fotografiere bei der Wohnungsübergabe Zählernummer und Zählerstand für Strom und Gas. Das ist die Basis für deine erste Abrechnung.
- Wechseln ist einfach: Ein Anbieterwechsel ist kostenlos. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten Versorger. Du stehst nie ohne Strom oder Gas da.
- Kurze Laufzeiten wählen: Entscheide dich für Verträge mit maximal 12 Monaten Laufzeit. So bleibst du flexibel und kannst jährlich von Neukunden-Vorteilen profitieren.
- Preisgarantie prüfen: Eine „eingeschränkte Preisgarantie“ für 12 Monate schützt dich vor Preissprüngen bei den Energiekosten und Netzentgelten.
- Sonderkündigungsrecht nutzen: Erhöht dein Anbieter die Preise, hast du laut § 41 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) immer ein Sonderkündigungsrecht.
Die Grundversorgung: Bequem, aber oft eine Kostenfalle
Sobald du in deiner neuen Wohnung zum ersten Mal das Licht anknipst oder die Heizung aufdrehst, schliesst du automatisch einen Vertrag mit dem sogenannten Grundversorger ab. Das ist gesetzlich in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) so geregelt und stellt sicher, dass du immer mit Energie versorgt bist. Der Grundversorger ist das Unternehmen, das in deiner Region die meisten Haushalte beliefert – meist die lokalen Stadtwerke.
Die Bequemlichkeit hat aber ihren Preis. Tarife in der Grundversorgung sind fast immer die teuersten am Markt. Das Sparpotenzial durch einen Wechsel beträgt laut Verbraucherzentrale oft mehrere hundert Euro pro Jahr. Der grosse Vorteil der Grundversorgung ist die extrem kurze Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Du kannst also jederzeit schnell raus.
Wichtig für dich: Du hast nach dem Einzug bis zu sechs Wochen Zeit, dich rückwirkend bei einem Anbieter deiner Wahl anzumelden. Wenn du diese Frist verpasst, bist du offiziell Kunde beim Grundversorger. Aber keine Sorge: Selbst dann kannst du dank der kurzen Kündigungsfrist jederzeit einen günstigeren Gasanbieter-Vergleich oder Stromanbieter-Wechsel anstossen. Wer dein lokaler Grundversorger ist, erfährst du bei der Bundesnetzagentur oder deinem örtlichen Netzbetreiber.
Dein Weg zum besseren Vertrag: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters klingt nach viel Papierkram, ist aber in der Realität ein Prozess von 15 Minuten. Dein neuer Anbieter erledigt die meiste Arbeit für dich. So gehst du vor:
- Zählerdaten dokumentieren: Der wichtigste Schritt bei der Wohnungsübergabe! Finde deine Zähler für Strom und (falls vorhanden) Gas. Notiere die Zählernummer und den Zählerstand. Mach am besten ein Foto mit deinem Handy, auf dem auch das Datum erkennbar ist. Diese Daten brauchst du für die Anmeldung.
- Jahresverbrauch schätzen: Da du noch keine Jahresabrechnung hast, musst du deinen Verbrauch schätzen. Gute Richtwerte sind:
- Strom (1-Personen-Haushalt): ca. 1.500 kWh/Jahr
- Strom (2-Personen-Haushalt): ca. 2.500 kWh/Jahr
- Gas (pro m² Wohnfläche): ca. 140-160 kWh/Jahr (abhängig von der Dämmung)
Ein zu hoch angesetzter Verbrauch führt zu hohen Abschlägen (monatliche Raten), ein zu niedriger zu einer Nachzahlung. Die meisten Anbieter passen die Abschläge nach der ersten Jahresrechnung an.
- Anbieter vergleichen: Nutze bekannte Vergleichsportale. Aber Achtung: Die Voreinstellungen sind oft nicht verbraucherfreundlich. Die Stiftung Warentest empfiehlt, Haken bei „nur Tarife mit Neukundenbonus“ zu entfernen, um die echten Kosten zu sehen. Filtere nach maximal 12 Monaten Vertragslaufzeit und einer Kündigungsfrist von höchstens 4 Wochen.
- Neuen Vertrag abschliessen: Hast du einen passenden Tarif gefunden? Dann kannst du den Vertrag direkt online abschliessen. Du benötigst deine Adresse, die Zählernummer und den Zählerstand sowie deine Bankverbindung. Dein neuer Anbieter kümmert sich dann um alles Weitere, inklusive der Kündigung bei deinem Grundversorger. Die Versorgungssicherheit ist dabei jederzeit gesetzlich garantiert.
Diese ersten Schritte sind entscheidend für einen gelungenen Start in die finanzielle Unabhängigkeit. Mehr Tipps findest du auch in unserem Hub Erste eigene Wohnung.

Vertragsdetails unter der Lupe: Darauf musst du achten
Der Teufel steckt im Detail – das gilt besonders für Energielieferverträge. Bevor du auf „Jetzt bestellen“ klickst, solltest du diese Punkte im Kleingedruckten genau prüfen. Sie entscheiden darüber, ob ein Angebot wirklich gut ist oder sich als Kostenfalle entpuppt.
- Vertragslaufzeit: Wähle niemals Verträge mit 24 Monaten Laufzeit. Der Energiemarkt ist volatil, und du bindest dich an einen Preis, der in einem Jahr schon viel zu hoch sein kann. 12 Monate sind der Sweet Spot zwischen Planungssicherheit und Flexibilität.
- Kündigungsfrist: Seit einer Gesetzesänderung im März 2022 (§ 309 Nr. 9 BGB) darf die Kündigungsfrist bei neuen Verträgen maximal einen Monat betragen. Bei älteren Verträgen können es noch bis zu drei Monate sein. Achte darauf, um den Kündigungszeitpunkt nicht zu verpassen.
- Preisstruktur: Dein Preis setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und dem festen Grundpreis pro Monat oder Jahr. Ein niedriger Arbeitspreis ist bei hohem Verbrauch wichtig, ein niedriger Grundpreis bei geringem Verbrauch.
- Zahlungsweise: Seriöse Anbieter bieten monatliche Abschlagszahlungen per Lastschrift an. Finger weg von Tarifen mit Vorauskasse oder Pakettarifen! Geht der Anbieter insolvent, ist dein im Voraus gezahltes Geld meist weg. Bei Pakettarifen verfällt nicht verbrauchte Energie, und für Mehrverbrauch zahlst du extrem hohe Preise.
| Vertragsmerkmal | Empfehlung für dich | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Laufzeit | Maximal 12 Monate | Du bleibst flexibel und kannst jährlich auf Marktveränderungen reagieren. |
| Kündigungsfrist | Maximal 1 Monat | Verhindert, dass du die Kündigung verpasst und der Vertrag sich teuer verlängert. |
| Zahlungsart | Monatlicher Abschlag | Kein Risiko bei Anbieter-Insolvenz (im Gegensatz zu Vorauskasse). |
Preisgarantie und Neukundenbonus: Was steckt wirklich dahinter?
Zwei Begriffe werden dir bei der Anbietersuche ständig begegnen: Neukundenbonus und Preisgarantie. Sie klingen verlockend, aber du musst genau hinschauen, was sie wirklich bedeuten.
Der Neukundenbonus (oft auch „Sofortbonus“) ist ein einmaliger Rabatt, der die Kosten im ersten Jahr drückt. Vergleichsportale rechnen diesen Bonus oft in den monatlichen Preis ein, was Tarife günstiger erscheinen lässt, als sie sind. Die Falle: Im zweiten Vertragsjahr entfällt der Bonus, und der eigentliche Arbeitspreis ist oft überdurchschnittlich hoch. Wenn du die Kündigungsfrist verpasst, zahlst du drauf. Ein Bonus ist nur dann attraktiv, wenn der Tarif auch ohne ihn wettbewerbsfähig ist und du fest vorhast, nach einem Jahr erneut zu wechseln.
Die Preisgarantie ist wichtiger als jeder Bonus. Sie schützt dich vor Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit. Aber Garantie ist nicht gleich Garantie. Hier die Unterschiede:
| Garantie-Typ | Was ist abgedeckt? | Unsere Einschätzung |
|---|---|---|
| Eingeschränkte Preisgarantie | Energiebeschaffung, Netzentgelte, Vertrieb. Nicht abgedeckt: Steuern, Abgaben, Umlagen (z.B. CO₂-Preis, Mehrwertsteuer). | Der häufigste und völlig ausreichende Standard. Schützt vor den vom Anbieter beeinflussbaren Preisschwankungen. |
| Vollständige Preisgarantie | Alle Preisbestandteile, inklusive Steuern und Abgaben. | Sehr selten und oft mit einem deutlichen Preisaufschlag verbunden. Meist nicht notwendig. |
| Preisfixierung | Marketingbegriff, meist identisch mit der eingeschränkten Preisgarantie. | Immer das Kleingedruckte lesen, um den genauen Umfang zu verstehen. |
Fazit: Eine eingeschränkte Preisgarantie für die Dauer deiner Vertragslaufzeit (z.B. 12 Monate) ist ein Muss. Sie gibt dir die nötige Sicherheit für dein erstes Vertragsjahr.
Dein Recht auf Sonderkündigung bei Preiserhöhungen
Stell dir vor, du hast einen Vertrag abgeschlossen, und nach drei Monaten flattert eine E-Mail ins Haus: „Preisanpassung“. Ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. In diesem Fall hast du ein starkes Verbraucherrecht auf deiner Seite: das Sonderkündigungsrecht.
Gemäß § 41 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss dein Anbieter dich transparent, verständlich und mindestens einen Monat im Voraus über jede Preiserhöhung informieren. Gleichzeitig muss er dich auf dein Recht zur fristlosen Kündigung hinweisen. Dieses Recht gilt unabhängig von deiner restlichen Vertragslaufzeit und einer eventuellen Preisgarantie, wenn die Erhöhung auf Steuern, Abgaben oder Umlagen zurückzuführen ist, die nicht von der Garantie abgedeckt sind.
Um dein Sonderkündigungsrecht zu nutzen, musst du selbst aktiv werden. Die Kündigung muss dem Anbieter schriftlich (per E-Mail oder Einschreiben) vorliegen, bevor die neuen Preise in Kraft treten. Wichtig: Gib explizit „Sonderkündigung aufgrund von Preiserhöhung“ als Grund an, damit sie nicht als normale Kündigung zum Vertragsende gewertet wird. Parallel solltest du dich sofort um einen neuen Anbieter kümmern, damit der Übergang nahtlos klappt.
Muster-Anschreiben für deine Sonderkündigung:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
An [Name des Energieversorgers]
[Anschrift des Energieversorgers]
Betreff: Sonderkündigung meines Vertrags [Vertragsnummer], Zählernummer [Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrem Schreiben vom [Datum des Schreibens] haben Sie mich über eine Preiserhöhung zum [Datum der Preiserhöhung] informiert.
Hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 41 Abs. 5 EnWG Gebrauch und kündige den oben genannten Vertrag fristlos zum [Datum einen Tag vor der Preiserhöhung].
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Vertragsende-Datums zu.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Häufige Fragen zum Strom- und Gasvertrag
Wer ist mein Grundversorger?❯
Der Grundversorger ist das Energieunternehmen, das in deinem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. In der Regel sind das die lokalen Stadtwerke. Wenn du dir unsicher bist, kannst du bei deinem Vermieter oder dem örtlichen Netzbetreiber (steht oft auf dem Zähler) nachfragen. Die Bundesnetzagentur führt ebenfalls Listen der Grundversorger.
Wie wechsle ich den Stromanbieter?❯
Der Wechsel ist unkompliziert: 1. Schätze deinen Jahresverbrauch. 2. Nutze ein Vergleichsportal, um Tarife zu vergleichen (achte auf 12 Monate Laufzeit, Preisgarantie, keine Vorauskasse). 3. Schliesse den neuen Vertrag online ab. Du brauchst dafür nur deine Adresse, Zählernummer und Bankdaten. Der neue Anbieter kündigt dann automatisch deinen alten Vertrag. Du wirst zu keinem Zeitpunkt ohne Strom sein.
Was ist eine Preisgarantie?❯
Eine Preisgarantie sichert dir einen festen Energiepreis für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 12 Monate) zu. Die häufigste Form ist die „eingeschränkte Preisgarantie“. Sie schützt dich vor Erhöhungen der Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie der Netzentgelte. Ausgenommen sind staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese Art der Garantie ist für die meisten Verbraucher:innen der beste Kompromiss.
Wie funktioniert eine Sonderkündigung?❯
Wenn dein Anbieter die Preise erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG. Du musst dem Anbieter schriftlich (am besten per E-Mail) mitteilen, dass du aufgrund der Preiserhöhung kündigst. Dies muss geschehen, bevor die neuen Preise gelten. Du kannst den Vertrag dann fristlos beenden und zu einem neuen, günstigeren Anbieter wechseln.
Lohnt sich Ökostrom?❯
Ja, absolut! Der Preisunterschied zu konventionellem Strom ist heute oft minimal oder gar nicht mehr vorhanden. Mit der Wahl eines echten Ökostromtarifs förderst du aktiv den Ausbau erneuerbarer Energien. Achte auf anerkannte Gütesiegel wie das „ok-power“-Label oder das „Grüner Strom Label“. Diese garantieren, dass dein Geld tatsächlich in neue, saubere Energieanlagen investiert wird und nicht nur Herkunftsnachweise gehandelt werden.
Fazit: Deine Energie, deine Entscheidung
Der erste Strom- und Gasvertrag ist ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit und eine grosse Chance, von Anfang an clever zu wirtschaften. Lass dich nicht von der Bequemlichkeit der Grundversorgung täuschen – sie ist fast immer die teuerste Option. Nimm dir die 15 Minuten Zeit für einen Gasanbieter-Vergleich und einen Stromanbieter-Wechsel. Achte auf die entscheidenden Vertragsdetails: 12 Monate Laufzeit, eine solide Preisgarantie und monatliche Abschlagszahlungen.
Indem du die Kontrolle über deine Verträge übernimmst, sparst du nicht nur hunderte Euro pro Jahr, sondern lernst auch eine wichtige Lektion im Umgang mit Finanzen und Verträgen. Sei ein aktiver Verbraucher, hinterfrage Angebote und kenne deine Rechte. So wird der erste Strom Gas Vertrag für deine erste Wohnung zum vollen Erfolg.
Alle wichtigen Infos für den Start ins eigene Leben findest du in unserem großen Hub Erste eigene Wohnung und im Pillar Dein erstes Mal als Verbraucher:in.
Über Mira Albrecht
Mira Albrecht ist Redakteurin beim Jugend-Verbraucher-Dialog und Expertin für die Themen Finanzen, Verträge und Wohnen. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Verbraucherthemen für junge Erwachsene verständlich aufzubereiten und ihnen die Werkzeuge für kluge finanzielle Entscheidungen an die Hand zu geben.
