Erster Job & Steuern

Werbungskosten 2026: Was Berufseinsteiger:innen absetzen können

Werbungskostenpauschale 1.230€, Pendlerpauschale 0,30€/km, Home-Office-Pauschale 6€/Tag. Alle Posten zum Absetzen für junge Berufseinsteiger:innen.

Werbungskosten – Erster Job & Steuern (Symbolbild: Kostenloses Stock Foto zu akademisch, arbeitsplatz, ausbildung)
KurzantwortAls Berufseinsteiger:in kannst du zahlreiche beruflich bedingte Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen und so Geld zurückbekommen. Dazu zählen Fahrtkosten, Home-Office-Tage, Arbeitsmittel oder Bewerbungskosten. Liegen deine gesamten Ausgaben über der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr, lohnt sich eine genaue Auflistung in deiner Steuererklärung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Werbungskostenpauschale (offiziell: Arbeitnehmer-Pauschbetrag) beträgt aktuell 1.230 Euro pro Jahr und wird dir automatisch angerechnet.
  • Mit der Pendlerpauschale kannst du für die einfache Strecke zur Arbeit 0,30 Euro pro Kilometer (ab dem 21. km: 0,38 Euro) ansetzen.
  • Für jeden Tag im Home-Office kannst du 6 Euro geltend machen, bis zu einem Maximum von 1.260 Euro pro Jahr (entspricht 210 Tagen).
  • Arbeitsmittel wie Laptop oder Schreibtischstuhl können bis zu einem Nettopreis von 800 Euro sofort im selben Jahr komplett abgesetzt werden.
  • Auch Kosten für Bewerbungen, Fachliteratur, Fortbildungen und Kontoführungsgebühren (pauschal 16 Euro) zählen als Werbungskosten.
  • Eine Steuererklärung lohnt sich immer dann, wenn deine gesammelten Werbungskosten die Pauschale von 1.230 Euro übersteigen.

Was sind Werbungskosten überhaupt?

Herzlichen Glückwunsch zum ersten Job! Damit beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch das Thema Steuern wird plötzlich real. Ein zentraler Begriff, den du kennen solltest, sind die Werbungskosten. Klingt nach Marketing, hat damit aber absolut nichts zu tun. Stattdessen ist es ein Sammelbegriff für alle Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstehen.

Die Logik des Finanzamts ist einfach: Dein Gehalt soll nur insoweit besteuert werden, als es dir tatsächlich zur freien Verfügung steht. Alle Ausgaben, die du tätigen musstest, um dieses Gehalt überhaupt zu verdienen, sollen deine Steuerlast mindern. Die rechtliche Grundlage dafür findest du im § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dort heißt es: „Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.“

Das Spektrum ist riesig und reicht von der täglichen Fahrt zur Arbeit über den neuen Laptop bis hin zur Fachliteratur für deine Weiterbildung. Jede dieser Ausgaben senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Das bedeutet nicht, dass du die Kosten 1:1 vom Staat zurückbekommst. Vielmehr zahlst du auf einen geringeren Betrag deines Einkommens Steuern, was am Ende zu einer Steuererstattung führt. Für dich als Berufseinsteiger:in ist es entscheidend zu wissen, welche Posten du ansetzen kannst, um nicht unnötig Geld an den Fiskus zu verschenken.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Dein 1.230-Euro-Vorteil

Das deutsche Steuerrecht kann kompliziert sein, aber an einer Stelle macht es dir der Staat sehr einfach: mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, oft auch Werbungskostenpauschale genannt. Aktuell liegt dieser Betrag bei 1.230 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird bei jeder Lohnsteuerberechnung automatisch von deinem Einkommen abgezogen, ohne dass du einen einzigen Beleg einreichen musst.

Das ist quasi ein Vertrauensvorschuss des Finanzamts. Es geht davon aus, dass jede:r Arbeitnehmer:in mindestens diese Summe an beruflichen Ausgaben hat. Du profitierst also auch dann davon, wenn deine tatsächlichen Kosten niedriger sind oder du gar keine hattest – zum Beispiel, weil du direkt neben deiner Arbeitsstelle wohnst und keine weiteren Ausgaben angefallen sind. In diesem Fall musst du nichts weiter tun und keine Steuererklärung abgeben (sofern du nicht dazu verpflichtet bist).

Der entscheidende Punkt ist jedoch: Sobald deine tatsächlichen, nachweisbaren Werbungskosten die Marke von 1.230 Euro überschreiten, wird es richtig interessant. Jeder Euro, den du darüber hinaus geltend machst, senkt deine Steuerlast spürbar. Deshalb ist es so wichtig, alle berufsbedingten Ausgaben über das Jahr hinweg zu sammeln und zu dokumentieren. Viele Berufseinsteiger:innen knacken diese Grenze allein schon durch die Fahrtkosten zur Arbeit. Wie du diese und weitere Kosten ansetzt, schauen wir uns jetzt im Detail an.

Werbungskosten – Erster Job & Steuern (Symbolbild: Euro Währung Und Preisliste Flat Lay)
Werbungskosten. Foto: Tim Heckmann / Pexels

Pendlerpauschale: Dein Weg zur Arbeit zählt

Für die meisten Arbeitnehmer:innen ist die Entfernungspauschale, besser bekannt als Pendlerpauschale, der größte einzelne Posten bei den Werbungskosten. Sie entschädigt dich pauschal für den Weg zu deiner „ersten Tätigkeitsstätte“, also deinem üblichen Arbeitsort. Das Beste daran: Es ist völlig egal, wie du dorthin kommst – ob mit dem Auto, dem Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß.

Die Berechnung ist klar geregelt:

  • Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke kannst du 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen.
  • Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Betrag auf 0,38 Euro pro Kilometer.

Wichtig ist: Es zählt immer nur die einfache, kürzeste Straßenverbindung, nicht der Hin- und Rückweg. Und du kannst die Pauschale nur für die Tage ansetzen, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Urlaubs- und Krankheitstage zählen nicht. Wenn du zum Beispiel an 220 Tagen im Jahr einen Arbeitsweg von 25 Kilometern hast, sieht die Rechnung so aus:

(20 km x 0,30 € + 5 km x 0,38 €) x 220 Arbeitstage = (6,00 € + 1,90 €) x 220 = 7,90 € x 220 = 1.738 €

Mit diesem Betrag liegst du bereits deutlich über der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Eine Steuererklärung lohnt sich für dich also definitiv. Falls du ein Jobticket vom Arbeitgeber bekommst oder die Kosten für deine Monatskarte für Bus und Bahn höher sind als die berechnete Pendlerpauschale, kannst du stattdessen die tatsächlichen Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel ansetzen. Du wählst immer den für dich günstigeren Betrag.

Home-Office & Arbeitszimmer: So rechnest du ab

Die Arbeitswelt hat sich verändert, und das Home-Office ist für viele zum Standard geworden. Auch hier beteiligt sich das Finanzamt an deinen Kosten. Dafür gibt es zwei Wege: die Home-Office-Pauschale und das häusliche Arbeitszimmer. Für die allermeisten Berufseinsteiger:innen ist die Pauschale die einfachere und relevantere Option.

Mit der Home-Office-Pauschale kannst du für jeden Tag, an dem du ausschließlich von zu Hause gearbeitet hast, 6 Euro geltend machen. Dieser Betrag ist auf ein Maximum von 1.260 Euro pro Jahr gedeckelt, was 210 Arbeitstagen entspricht. Du musst keine Nachweise über konkrete Kosten wie Strom oder Heizung erbringen. Es reicht, die Tage zu dokumentieren, an denen du im Home-Office warst. Ein einfacher Kalendereintrag genügt in der Regel. An Tagen, an denen du sowohl zu Hause als auch im Büro warst, kannst du die Pauschale nicht ansetzen – dafür aber die Pendlerpauschale für die Fahrt.

Die Absetzung eines kompletten häuslichen Arbeitszimmers ist an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Das Zimmer muss fast ausschließlich (über 90 %) beruflich genutzt werden und den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit darstellen. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht nicht aus. Für die meisten Angestellten, die auch einen Arbeitsplatz im Büro des Arbeitgebers haben, ist diese Option daher nicht möglich. Die Einrichtung deines Arbeitsplatzes zu Hause, wie ein ergonomischer Stuhl oder ein zweiter Bildschirm, fällt übrigens unter die Kategorie „Arbeitsmittel“ und kann separat abgesetzt werden. Diese Kosten sind auch dann absetzbar, wenn du nur die Home-Office-Pauschale nutzt. Es ist also kein Widerspruch, beides anzugeben, denn ein guter Bürostuhl ist auch wichtig für deine Gesundheit, wenn du in deiner ersten eigenen Wohnung arbeitest.

Arbeitsmittel, Fortbildung & Co.: Was noch geht

Neben den großen Posten wie Fahrtkosten und Home-Office gibt es eine ganze Reihe weiterer Ausgaben, die du als Werbungskosten ansetzen kannst. Hier schlummert oft viel Potenzial, um über die Pauschale von 1.230 Euro zu kommen. Sammle also fleißig Belege für alles, was du für deinen Job anschaffst.

Kostenart Was ist absetzbar? Wichtige Hinweise
Arbeitsmittel Laptop, Monitor, Schreibtisch, Bürostuhl, Software, Drucker, Smartphone (Anteil der beruflichen Nutzung). Bis 800 € netto (952 € inkl. 19% MwSt.) sofort komplett absetzbar (GWG-Regel). Teurere Güter werden über mehrere Jahre abgeschrieben.
Fortbildungskosten Seminare, Kurse, Fachliteratur, die im Zusammenhang mit deinem aktuellen Job stehen. Auch Fahrt- und Übernachtungskosten. Kosten für eine Erstausbildung (z.B. Bachelorstudium) sind nur als Sonderausgaben begrenzt absetzbar. Fortbildungen im Job sind Werbungskosten.
Bewerbungskosten Bewerbungsfotos, Mappen, Porto, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen (0,30 €/km). Auch absetzbar, wenn die Bewerbung nicht erfolgreich war. Pauschalen sind möglich (z.B. 2,50 € pro Online-Bewerbung).
Kontoführungsgebühren Anteilige Kosten für dein Gehaltskonto. Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr an.
Berufsverbände Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften oder Berufsverbände. Voll absetzbar.

Auch Kosten für einen beruflich bedingten Umzug oder für eine doppelte Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten gelten. Gerade wenn du für deinen ersten Job in eine andere Stadt ziehst, solltest du prüfen, ob du die Umzugskostenpauschale ansetzen kannst. Es lohnt sich, jeden Beleg aufzubewahren und am Jahresende alles zusammenzurechnen. Oft kommen so schnell einige hundert Euro zusammen, die den Unterschied machen.

Werbungskosten – Erster Job & Steuern (Symbolbild: Scrabble-Steine mit der Schreibweise „Bundestagswahl“ symbolisieren deutsche Wahlthemen.)
Werbungskosten. Foto: Markus Winkler / Pexels

Häufige Fragen

Was ist die Werbungskostenpauschale?

Die Werbungskostenpauschale, offiziell Arbeitnehmer-Pauschbetrag, ist ein Betrag von 1.230 Euro pro Jahr, den das Finanzamt automatisch von deinen steuerpflichtigen Einkünften abzieht. Du musst dafür keine Nachweise erbringen. Sie dient dazu, den Aufwand für alle Arbeitnehmer:innen zu vereinfachen.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) beträgt 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke zur Arbeit. Ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag auf 0,38 Euro pro Kilometer. Angerechnet wird die Pauschale für jeden Tag, an dem du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist.

Was kann ich für Home-Office absetzen?

Du kannst die Home-Office-Pauschale nutzen. Diese beträgt 6 Euro für jeden Tag, an dem du ausschließlich von zu Hause gearbeitet hast. Der Maximalbetrag liegt bei 1.260 Euro pro Jahr, was 210 Arbeitstagen entspricht. Zusätzliche Arbeitsmittel wie ein Bürostuhl sind separat absetzbar.

Sind Bewerbungskosten absetzbar?

Ja, alle Kosten, die im Zusammenhang mit Bewerbungen entstehen, sind als Werbungskosten absetzbar. Dazu gehören Ausgaben für Bewerbungsfotos, Mappen, Porto oder Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen. Das gilt auch dann, wenn die Bewerbung nicht zum Erfolg geführt hat.

Lohnt sich die Steuererklärung trotz Pauschale?

Ja, eine Steuererklärung lohnt sich immer dann, wenn die Summe deiner tatsächlichen Werbungskosten die Pauschale von 1.230 Euro übersteigt. Jeder Euro über diesem Betrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen und führt in der Regel zu einer Steuererstattung. Oft wird diese Grenze schon allein durch die Pendlerpauschale erreicht.

Fazit: Warum sich die Mühe lohnt

Das Thema Steuern mag auf den ersten Blick abschreckend wirken, doch gerade bei den Werbungskosten liegt für dich als Berufseinsteiger:in enormes Sparpotenzial. Der Staat gewährt dir mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro einen soliden Grundstock, aber die wahre Chance auf eine ordentliche Steuererstattung beginnt erst darüber. Durch das konsequente Sammeln von Belegen für Fahrten, Home-Office-Tage, Arbeitsmittel und Fortbildungen kannst du deine Steuerlast oft erheblich senken.

Nimm dir die Zeit, deine Ausgaben zu dokumentieren. Eine einfache Excel-Tabelle oder eine Notiz-App reichen oft schon aus. Die Mühe, die du in deine erste Steuererklärung investierst, zahlt sich nicht nur in diesem Jahr aus, sondern gibt dir auch eine Routine für die Zukunft. Du lernst, welche Posten relevant sind und wie du dein Geld clever für dich arbeiten lässt, anstatt es dem Finanzamt zu schenken.

Weitere nützliche Tipps und Anleitungen rund um den Berufsstart findest du in unserem großen Ratgeber-Bereich Erster Job & Steuern. Und wenn du dich fragst, wie das alles mit anderen großen Lebensschritten zusammenhängt, schau bei unserem Überblicksartikel Erstes Mal als Verbraucher vorbei.

Redaktioneller Hinweis Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert. Du findest alle Quellen direkt im Text verlinkt. Mehr zu unserer Arbeitsweise erfährst du in unseren redaktionellen Standards.

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