Die Wahl der richtigen Lohnsteuerklassen kann einen großen Unterschied bei deinem monatlichen Nettoeinkommen machen. Gerade als junger Mensch, der vielleicht den ersten Job antritt, heiratet oder einen Zweitjob annimmt, ist es wichtig zu verstehen, wie die sechs Lohnsteuerklassen in Deutschland funktionieren. Sie bestimmen, wie viel Lohnsteuer direkt von deinem Gehalt abgezogen wird und können so über mehr oder weniger Geld auf deinem Konto entscheiden.
- Deutschland kennt sechs Lohnsteuerklassen (I bis VI), die je nach Familienstand und Job variieren.
- Singles und Geschiedene ohne Kinder fallen meist in Steuerklasse 1; Alleinerziehende in Klasse 2.
- Verheiratete wählen oft zwischen den Kombinationen 3/5 oder 4/4, je nach Einkommensverteilung.
- Ein Zweitjob wird standardmäßig in Steuerklasse 6 abgerechnet, was zu hohen Abzügen führt.
- Die Lohnsteuerklassen können einmal pro Jahr beim Finanzamt gewechselt werden (Stand: Januar 2026, Quelle: Finanzamt NRW).
Was sind Lohnsteuerklassen?
Lohnsteuerklassen sind ein System, das in Deutschland den monatlichen Lohnsteuerabzug für Arbeitnehmer regelt. Sie bestimmen, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber direkt von deinem Bruttogehalt an das Finanzamt abführt. Das System umfasst sechs verschiedene Klassen, die hauptsächlich von deinem Familienstand, der Anzahl deiner Jobs und gegebenenfalls der Anzahl deiner Kinder abhängen. Die korrekte Zuordnung zu einer Lohnsteuerklasse ist wichtig, da sie direkten Einfluss auf dein monatliches Nettoeinkommen hat. Eine falsche Klasse kann zu unnötig hohen Abzügen oder einer Steuernachzahlung am Jahresende führen, die du mit einer Steuererklärung wieder ausgleichen musst (Stand: Januar 2026, Quelle: Finanzamt NRW).
Übersicht der Lohnsteuerklassen 1 bis 6

Deutschland kennt sechs Lohnsteuerklassen, die unterschiedliche Lebenssituationen abbilden. Jede Klasse hat spezifische Merkmale, die sich auf die Höhe der monatlichen Steuerabzüge auswirken. Ein Überblick hilft dir, deine eigene Situation besser einzuschätzen:
| Lohnsteuerklasse | Für wen? | Besonderheiten |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete, getrennt Lebende (ohne Kinder) | Grundfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag werden berücksichtigt. |
| II | Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld bezogen wird. | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird berücksichtigt. |
| III | Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, deren Ehepartner Klasse V hat. | Hohe Freibeträge, geringere Abzüge. Oft bei höherem Einkommen eines Partners. |
| IV | Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner mit ähnlichem Einkommen. | Standard für Ehepaare. Kann mit Faktorverfahren kombiniert werden. |
| V | Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, deren Ehepartner Klasse III hat. | Geringe Freibeträge, hohe Abzüge. Oft bei geringerem Einkommen des Partners. |
| VI | Für den zweiten und jeden weiteren Job, wenn bereits ein Hauptjob in einer anderen Klasse abgerechnet wird. | Keine Freibeträge, höchste Abzüge. |
Lohnsteuerklassen für Singles und Alleinerziehende
Wenn du ledig, geschieden oder verwitwet bist und keine Kinder hast, die in deinem Haushalt leben, wirst du automatisch der Steuerklasse 1 zugeordnet. Hier werden der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag berücksichtigt, was zu einem normalen Lohnsteuerabzug führt. Für die meisten jungen Berufseinsteiger oder Studierende mit einem Hauptjob ist dies die Standardeinstellung. Mehr zu Werbungskosten, die du in der Steuererklärung absetzen kannst, findest du in unserem Artikel Werbungskosten Arbeitnehmer 2026: 7 Tipps für deine Steuer.
Als alleinerziehende Person steht dir unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerklasse 2 zu. Dies ist der Fall, wenn du ledig, geschieden oder verwitwet bist, mit mindestens einem Kind in deinem Haushalt lebst, für das du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhältst. Der große Vorteil der Steuerklasse 2 ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser sorgt dafür, dass du monatlich weniger Lohnsteuer zahlst, was dein Nettoeinkommen spürbar erhöht. Für das Jahr 2026 liegt der Entlastungsbetrag für das erste Kind bei 4.260 Euro und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro (Stand: Januar 2026, Quelle: Steuertipps.de).
Lohnsteuerklassen für Verheiratete: 3/5 oder 4/4?
Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner gibt es drei mögliche Kombinationen bei den Lohnsteuerklassen: 4/4, 4/4 mit Faktor und 3/5. Die Wahl der richtigen Kombination ist entscheidend für das monatliche Nettoeinkommen und sollte gut überlegt sein, insbesondere wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind.
Wann Steuerklasse 3 und 5 und wann 4 und 4?
Die Kombination 4/4 ist die Standardeinstellung nach der Hochzeit. Hier werden beide Partner gleich behandelt, und die Lohnsteuerabzüge erfolgen so, als wären beide Singles. Diese Option ist sinnvoll, wenn beide Partner ein ähnlich hohes Einkommen erzielen. Das Ziel ist, die monatliche Lohnsteuer so genau wie möglich zu verteilen, um Nachzahlungen oder hohe Erstattungen am Jahresende zu vermeiden. Eine jährliche Steuererklärung ist in diesem Fall nicht zwingend vorgeschrieben, aber oft ratsam, um eventuelle Rückerstattungen zu erhalten.
Die Kombination 3/5 ist dann von Vorteil, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Partner mit dem höheren Einkommen wählt die Steuerklasse 3, während der Partner mit dem geringeren Einkommen in Steuerklasse 5 fällt. In Steuerklasse 3 werden deutlich höhere Freibeträge berücksichtigt, was zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führt. Der Partner in Steuerklasse 5 hat entsprechend höhere Abzüge. Unterm Strich führt diese Kombination zu einem höheren gemeinsamen Nettoeinkommen im Monat. Allerdings ist hier eine jährliche Steuererklärung Pflicht, da die monatlichen Abzüge oft nicht exakt der tatsächlichen Steuerschuld entsprechen und es sonst zu einer Nachzahlung kommen kann. Das Finanzamt gleicht dies dann am Jahresende aus.
Das Faktorverfahren bei der Steuerklasse 4/4 ist eine Option für Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen, die eine jährliche Steuernachzahlung vermeiden möchten. Hierbei wird ein individueller Faktor vom Finanzamt berechnet, der die Freibeträge beider Partner genauer berücksichtigt. Dadurch wird die Lohnsteuerlast gleichmäßiger auf beide Partner verteilt, und die monatlichen Abzüge kommen der tatsächlichen Jahressteuerschuld näher. Das Faktorverfahren ist seit 2010 verfügbar und muss beim Finanzamt beantragt werden. Es ist besonders empfehlenswert, wenn du und dein Partner ein unterschiedlich hohes Einkommen habt, aber keine hohe Steuernachzahlung riskieren wollt (Quelle: VLH).
Lohnsteuerklasse 6 für den Zweitjob
Wenn du neben deinem Hauptjob noch einen weiteren Job hast, wird dieser automatisch in der Steuerklasse 6 abgerechnet. Das gilt für jeden zusätzlichen Job, unabhängig davon, ob es sich um einen Minijob über 538 Euro (Stand: Januar 2026) oder eine Teilzeitstelle handelt. Die Steuerklasse 6 ist die ungünstigste aller Lohnsteuerklassen, da hier keine Freibeträge wie der Grundfreibetrag oder der Arbeitnehmerpauschbetrag berücksichtigt werden. Das führt dazu, dass von deinem Zweitjob verhältnismäßig viel Lohnsteuer abgezogen wird. Es ist wichtig zu wissen, dass du die in Steuerklasse 6 gezahlte Lohnsteuer über deine jährliche Steuererklärung zurückholen kannst. Hierfür reichst du deine Elster Steuererklärung 2026: Anleitung für junge Leute beim Finanzamt ein und gibst beide Einkommen an. Das Finanzamt berechnet dann deine tatsächliche Steuerschuld und erstattet dir in der Regel einen Teil der zu viel gezahlten Steuern.
Steuertipps für Studenten und Azubis
Als Student oder Azubi hast du oft einen Nebenjob, um dir etwas dazuzuverdienen. Die meisten Studentenjobs fallen in die Steuerklasse 1, sofern es sich um den einzigen Job handelt. Wenn dein Einkommen den Grundfreibetrag (11.604 Euro für 2026, Stand: Januar 2026) nicht übersteigt, zahlst du in der Regel keine Lohnsteuer. Dennoch kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, um beispielsweise Werbungskosten für Fachliteratur oder Fahrtkosten geltend zu machen.
Besonders interessant für Studierende ist der Verlustvortrag Student: Bis 6.000 € Steuern sparen 2026. Damit kannst du Verluste aus deinem Studium (z.B. Studiengebühren, Fahrtkosten, Materialkosten) in spätere Jahre übertragen und so Steuern sparen, sobald du ins Berufsleben einsteigst. Auch Auszubildende können von einer Steuererklärung profitieren, indem sie berufsbedingte Ausgaben geltend machen. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel Steuererklärung Student 2026: Was du absetzen kannst.
Wechsel der Lohnsteuerklassen
Du kannst deine Lohnsteuerklassen einmal pro Jahr wechseln. Dies ist besonders relevant, wenn sich deine Lebenssituation ändert, zum Beispiel nach einer Heirat, Scheidung, der Geburt eines Kindes oder wenn ein Partner seinen Job wechselt. Ein Wechsel ist in der Regel bis zum 30. November des jeweiligen Jahres möglich und wird dann ab dem nächsten Monat berücksichtigt. Für den Wechsel musst du einen Antrag beim Finanzamt stellen. Dies geht entweder persönlich vor Ort oder online über das Elster-Portal. Bei einer Heirat werden du und dein Partner automatisch in die Steuerklasse 4/4 eingestuft. Wenn ihr euch für die Kombination 3/5 entscheiden wollt, müsst ihr dies aktiv beim Finanzamt beantragen.
🛡️ Verbraucher-Check (Was bedeutet das für dich?)
Deine Lohnsteuerklassen sind keine Einbahnstraße – du kannst sie einmal im Jahr anpassen. Das ist besonders wichtig, wenn sich dein Gehalt oder dein Familienstand ändert. Prüfe nach der Hochzeit oder bei einem neuen Job immer, ob deine aktuelle Steuerklasse noch die beste für dich ist. Ein schneller Wechsel kann dir monatlich mehr Netto bescheren oder eine Steuernachzahlung am Jahresende ersparen. Bei Zweifeln hilft dir ein Steuerberater oder die örtliche Verbraucherzentrale weiter, um deine individuelle Situation zu bewerten.
Häufige Fragen (FAQ)
Was bedeuten die Steuerklassen 1 bis 5?
Die Lohnsteuerklassen 1 bis 5 ordnen Arbeitnehmer nach Familienstand und Einkommen ein. Klasse 1 ist für Singles, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder. Klasse 2 ist für Alleinerziehende. Die Klassen 3 und 5 sind eine Kombination für Ehepaare mit stark unterschiedlichem Einkommen, wobei der höher Verdienende Klasse 3 und der geringer Verdienende Klasse 5 wählt. Klasse 4 ist die Standardeinstellung für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen und kann mit dem Faktorverfahren kombiniert werden, um die monatlichen Abzüge präziser zu verteilen und Nachzahlungen zu minimieren.
Wann Steuerklasse 3 und 5 und wann 4 und 4?
Die Wahl zwischen Steuerklasse 3/5 und 4/4 (oder 4/4 mit Faktor) hängt von der Einkommensverteilung ab. Wenn du und dein Partner ein ähnlich hohes Einkommen habt, ist die Kombination 4/4 sinnvoll. Sie führt zu gleichmäßigeren monatlichen Abzügen für beide. Verdient ein Partner deutlich mehr, ist die Kombination 3/5 oft vorteilhafter. Der höher Verdienende wählt Klasse 3 (weniger Abzüge), der geringer Verdienende Klasse 5 (mehr Abzüge). Diese Kombination führt zu einem höheren gemeinsamen Nettoeinkommen im Monat, macht aber eine jährliche Steuererklärung zur Pflicht, um eine mögliche Steuernachzahlung auszugleichen.
Bei welchem Gehalt welche Steuerklasse?
Die Lohnsteuerklassen sind nicht direkt an feste Gehaltsgrenzen gekoppelt, sondern an deinen Familienstand und die Anzahl deiner Jobs. Als Single mit einem Job fällst du in Steuerklasse 1, egal wie hoch dein Gehalt ist. Bist du alleinerziehend, kommst du in Steuerklasse 2. Für verheiratete Paare ist die Entscheidung komplexer: Bei ähnlichem Einkommen ist 4/4 oft die beste Wahl. Bei stark unterschiedlichem Einkommen führt die Kombination 3/5 zu einem höheren monatlichen Netto, erfordert aber eine jährliche Steuererklärung. Für einen Zweitjob ist immer Steuerklasse 6 vorgesehen, unabhängig vom Gehalt des Zweitjobs.
Welche ist die schlechteste Lohnsteuerklasse?
Die Steuerklasse 6 gilt als die „schlechteste“ der Lohnsteuerklassen, da hier die höchsten Lohnsteuerabzüge erfolgen. Sie wird immer dann angewendet, wenn du einen zweiten oder weiteren Job neben deinem Hauptjob hast. In Steuerklasse 6 werden keine Freibeträge wie der Grundfreibetrag oder der Arbeitnehmerpauschbetrag berücksichtigt. Das bedeutet, dass ein großer Teil deines Einkommens aus dem Zweitjob direkt als Lohnsteuer abgeführt wird. Du kannst die zu viel gezahlte Steuer jedoch in der Regel über deine jährliche Steuererklärung zurückfordern, indem du alle Einkünfte angibst und das Finanzamt die tatsächliche Steuerschuld berechnet.
Kann ich meine Lohnsteuerklasse wechseln, wenn ich heirate?
Ja, nach deiner Hochzeit werden du und dein Partner automatisch in die Steuerklasse 4/4 eingestuft. Wenn ihr euch für eine andere Kombination, wie zum Beispiel 3/5, entscheiden möchtet, müsst ihr dies aktiv beim Finanzamt beantragen. Ein Wechsel der Lohnsteuerklassen ist in der Regel einmal pro Jahr möglich, und zwar bis zum 30. November des jeweiligen Jahres. Die Änderung wird dann ab dem Folgemonat wirksam. Es ist ratsam, die optimale Kombination nach der Heirat zu prüfen, um das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen zu optimieren und mögliche Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Welche Lohnsteuerklasse gilt für einen Studentenjob?
Die meisten Studentenjobs werden in der Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet, sofern es sich um deinen einzigen Job handelt. Wenn dein monatliches Einkommen den Grundfreibetrag (11.604 Euro für 2026, Stand: Januar 2026) nicht übersteigt, zahlst du in der Regel keine Lohnsteuer. Überschreitest du diesen Betrag oder hast du mehrere Nebenjobs, kann es sein, dass du Lohnsteuer zahlen musst. Auch wenn keine Lohnsteuer anfällt, lohnt es sich oft, eine Steuererklärung abzugeben, um beispielsweise Werbungskosten für dein Studium (wie Fachliteratur oder Fahrtkosten) geltend zu machen und so eventuelle Rückerstattungen zu erhalten oder einen Verlustvortrag für später zu sichern.
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