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Krankgeschrieben Arbeit: Deine Rechte und Pflichten 2026

Krankgeschrieben Arbeit? Erfahre deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer in Deutschland 2026. Lohnfortzahlung, Attestpflicht und was bei Streit hilft. → Jetzt lesen!

krankgeschrieben arbeit – JVD

Du bist krankgeschrieben und fragst dich, welche Pflichten und Rechte du hast, wenn du nicht zur Arbeit gehen kannst? Das Thema Krankgeschrieben Arbeit wirft oft viele Fragen auf, besonders für junge Arbeitnehmer, die ihre ersten Erfahrungen im Berufsleben sammeln. Von der pünktlichen Meldung beim Arbeitgeber bis zur Lohnfortzahlung gibt es klare Regeln, die du kennen solltest, um keine Nachteile zu erleiden. Ich habe mich intensiv mit den aktuellen Bestimmungen auseinandergesetzt, um dir einen klaren Überblick zu geben.

📋 Das Wichtigste in Kürze
  • Du musst deine Arbeitsunfähigkeit sofort dem Arbeitgeber melden (telefonisch oder per E-Mail).
  • Ein ärztliches Attest ist spätestens am 3. Krankheitstag vorzulegen, kann aber früher verlangt werden.
  • Dein Anspruch auf Lohnfortzahlung beträgt bis zu 6 Wochen zu 100 % deines Gehalts.
  • Nach 6 Wochen greift das Krankengeld deiner Krankenkasse (ca. 70 % des Bruttoentgelts, Stand: 2026).
  • Trotz Krankschreibung arbeiten ist grundsätzlich erlaubt, solange es die Genesung nicht gefährdet.
  • Bei einer Kündigung während der Krankheit gelten oft besondere Schutzfristen.

Was ist Krankgeschrieben Arbeit?

Wenn du krankgeschrieben bist, bedeutet das, dass ein Arzt deine Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Diese Bescheinigung, oft als „gelber Schein“ oder seit 2023 als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bekannt, entbindet dich von deiner Pflicht, zur Arbeit zu erscheinen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich dabei um eine Prognose über deine Arbeitsfähigkeit handelt, nicht um ein generelles Verbot jeglicher Aktivität. Für junge Arbeitnehmer in Deutschland bedeutet das, dass du während dieser Zeit deine Genesung in den Vordergrund stellen sollst, ohne dir Sorgen um deinen Job oder dein Gehalt machen zu müssen.

Sofortmeldung und Attestpflicht: Wann muss ich was tun?

Die erste und wichtigste Pflicht, wenn du krankgeschrieben bist, ist die unverzügliche Meldung an deinen Arbeitgeber. Diese Meldepflicht ist in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) geregelt. Du musst mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Die Meldung sollte so schnell wie möglich erfolgen, idealerweise noch vor Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag. Das kann telefonisch, per E-Mail oder über einen Messenger geschehen, solange die Zustellung gesichert ist.

Die Attestpflicht besagt, dass du deinem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorlegen musst. Viele Arbeitgeber verlangen ein Attest jedoch bereits ab dem ersten oder zweiten Krankheitstag. Dies muss im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten sein. Überprüfe also deinen Arbeitsvertrag genau, um hier auf der sicheren Seite zu sein. Seit Januar 2023 ist die eAU der Standard, was bedeutet, dass dein Arbeitgeber die Daten direkt bei deiner Krankenkasse abruft – du musst den „gelben Schein“ also nicht mehr selbst einreichen.

Lohnfortzahlung und Krankengeld: Wer zahlt wann?

Wenn du arbeitsunfähig bist, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Dieser Anspruch besteht für bis zu sechs Wochen und umfasst 100 % deines regulären Arbeitsentgelts, wie es in § 3 EntgFG festgelegt ist. Voraussetzung ist, dass du mindestens vier Wochen ununterbrochen in dem Arbeitsverhältnis beschäftigt warst. Die Lohnfortzahlung wird vom Arbeitgeber gezahlt, um dich finanziell abzusichern, während du dich erholst.

Nach Ablauf der sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt hast du Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % deines Bruttoeinkommens, darf aber 90 % deines Nettoeinkommens nicht übersteigen (§ 47 SGB V). Die maximale Bezugsdauer für Krankengeld beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Die Beantragung erfolgt automatisch, sobald dein Arzt die eAU an die Krankenkasse übermittelt hat. Es ist ratsam, sich bei längerer Krankheit direkt mit deiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um alle Details zu klären.

Leistung Dauer Höhe (ca.) Zahler
Lohnfortzahlung Bis zu 6 Wochen 100 % des Gehalts Arbeitgeber
Krankengeld Max. 78 Wochen (innerhalb 3 Jahre) 70 % Brutto / 90 % Netto Krankenkasse

Trotz Krankschreibung arbeiten: Ist das erlaubt?

Entgegen der weit verbreiteten Annahme ist eine Krankschreibung kein Arbeitsverbot. Du darfst trotz Krankschreibung arbeiten, wenn du dich dazu in der Lage fühlst und deine Genesung dadurch nicht gefährdet wird. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist lediglich eine ärztliche Prognose, dass du voraussichtlich nicht arbeiten kannst. Wenn du dich früher fit fühlst, darfst du auch früher wieder arbeiten gehen. Wichtig ist hierbei, dass du deine Genesung nicht riskierst und dadurch womöglich einen Rückfall erleidest oder Kollegen ansteckst. Dein Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss sicherstellen, dass du wirklich wieder arbeitsfähig bist (Personio, Stand: 2026).

Wenn du trotz Krankschreibung arbeitest, solltest du dies unbedingt mit deinem Arbeitgeber besprechen. Es ist auch ratsam, dies mit deinem behandelnden Arzt zu klären, um sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Risiken bestehen. Wenn du dich zu früh wieder in die Arbeit stürzt und dir dabei etwas passiert, kann es Probleme mit der Berufsgenossenschaft oder der Krankenkasse geben. Die Techniker Krankenkasse (TK) betont, dass der Arbeitgeber dich nicht zur Arbeit zwingen darf, wenn du krankgeschrieben bist.

Deine Pflichten als Arbeitnehmer bei Krankschreibung

Neben der Meldepflicht und der Attestpflicht gibt es weitere wichtige Punkte, die du beachten musst, wenn du krankgeschrieben bist:

  • Verhaltenspflicht: Du musst alles unterlassen, was deine Genesung verzögern könnte. Das bedeutet nicht, dass du zu Hause eingesperrt sein musst, aber du solltest keine Aktivitäten ausüben, die deinem Gesundheitszustand widersprechen. Ein Spaziergang an der frischen Luft bei einer Erkältung ist meist in Ordnung, während ein Besuch im Club mit Fieber sicherlich nicht der Genesung dient.
  • Erreichbarkeit: Du musst für deinen Arbeitgeber erreichbar sein, um wichtige Informationen auszutauschen. Das bedeutet aber nicht, dass du ständig ans Telefon gehen oder E-Mails beantworten musst. Es geht um die Möglichkeit der Kontaktaufnahme, beispielsweise um die Dauer der Krankheit oder die Übergabe dringender Aufgaben zu klären.
  • Keine Arbeitsleistung erbringen: Auch wenn du dich fit fühlst, solltest du während der Krankschreibung keine Arbeitsleistung erbringen, es sei denn, du hast dies explizit mit deinem Arbeitgeber und Arzt besprochen und die Krankschreibung beendet.

Wenn du diese Pflichten nicht einhältst, kann das Konsequenzen haben, wie eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung, insbesondere wenn du deine Genesung mutwillig verzögerst oder die Meldepflichten grob missachtest.

Rechte des Arbeitgebers: Was darf er verlangen?

Auch dein Arbeitgeber hat bestimmte Rechte, wenn du krankgeschrieben bist:

  • Attest ab dem ersten Tag: Wie bereits erwähnt, kann der Arbeitgeber vertraglich oder betrieblich festlegen, dass du bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorlegen musst.
  • Kontaktaufnahme: Dein Arbeitgeber darf Kontakt zu dir aufnehmen, um sich nach deinem Gesundheitszustand zu erkundigen oder dringende betriebliche Angelegenheiten zu klären. Er darf jedoch keine detaillierten Informationen über deine Krankheit verlangen, da dies unter den Datenschutz fällt.
  • Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit: Bestehen begründete Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitgeber eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) veranlassen. Solche Zweifel können entstehen, wenn du beispielsweise kurz vor einer Kündigung krank wirst oder regelmäßig an Brückentagen fehlst.
  • Anweisung zur Arbeit: Dein Arbeitgeber darf dich nicht zur Arbeit zwingen, wenn du krankgeschrieben bist. Dies würde gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen und kann rechtliche Konsequenzen haben.

Besondere Fälle und Probleme: Auslandskrankheit und Kündigung

Krankheit im Ausland

Wenn du während eines Auslandsaufenthalts krank wirst und deshalb nicht arbeiten kannst, gelten besondere Regeln. Du musst deinen Arbeitgeber und deine Krankenkasse unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Die ärztliche Bescheinigung muss die Diagnose, den voraussichtlichen Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die Adresse des behandelnden Arztes enthalten. Oft muss diese Bescheinigung zusätzlich übersetzt und von der Krankenkasse im Ausland anerkannt werden. Bewahre alle Unterlagen sorgfältig auf und kläre die genauen Anforderungen vorab mit deiner Krankenkasse.

Kündigung während der Krankschreibung

Eine Krankschreibung schützt dich nicht automatisch vor einer Kündigung. Dein Arbeitgeber darf dir grundsätzlich auch während einer Krankheit kündigen, solange die Kündigung nicht aufgrund deiner Krankheit erfolgt. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig, beispielsweise wenn eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder du aufgrund häufiger Kurzerkrankungen die betrieblichen Abläufe erheblich störst und keine Besserung in Sicht ist. Hierbei spielt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers eine große Rolle. Bei einer Kündigung während der Krankschreibung solltest du dich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Verbraucherzentrale wenden, um deine Rechte prüfen zu lassen.

🛡️ Verbraucher-Check (Was bedeutet das für dich?)

Als junger Arbeitnehmer ist es entscheidend, deine Rechte und Pflichten bei einer Krankschreibung zu kennen. Die sofortige Meldung an deinen Arbeitgeber und die fristgerechte Einreichung des Attests sind absolute Basics, um keine Probleme zu bekommen. Sei dir bewusst, dass du trotz Krankschreibung arbeiten darfst, wenn deine Genesung nicht leidet – aber kläre das immer mit Arzt und Chef ab. Bei längerer Krankheit oder einer Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit solltest du nicht zögern, die kostenlose Unabhängige Patientenberatung (UPD) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist es erlaubt, wenn man krankgeschrieben ist zu arbeiten?

Ja, grundsätzlich ist es erlaubt, trotz Krankschreibung zu arbeiten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine ärztliche Prognose, kein striktes Arbeitsverbot. Wichtig ist, dass du dich tatsächlich arbeitsfähig fühlst und deine Genesung nicht gefährdest. Du solltest dies jedoch immer mit deinem Arzt und deinem Arbeitgeber besprechen, um Missverständnisse oder Probleme mit der Lohnfortzahlung oder deiner Versicherung zu vermeiden. Deine Gesundheit sollte hierbei immer an erster Stelle stehen, auch wenn es um das Thema Krankgeschrieben Arbeit geht.

Wird man bei zu hohem Blutdruck krankgeschrieben?

Ob du bei zu hohem Blutdruck krankgeschrieben wirst, hängt von der Schwere des Bluthochdrucks und den damit verbundenen Symptomen ab. Ein Arzt entscheidet individuell, ob deine Arbeitsfähigkeit durch den Blutdruck beeinträchtigt ist. Wenn der Blutdruck so hoch ist, dass er akute Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen oder Sehstörungen verursacht und eine sofortige Behandlung notwendig ist, kann eine Krankschreibung erfolgen. Es geht immer darum, ob deine Gesundheit eine gefahrlose Ausübung deiner Tätigkeit zulässt und die Genesung nicht beeinträchtigt wird.

Was passiert, wenn man krank ist und arbeitet?

Wenn du krank bist, aber trotzdem arbeitest, trägst du ein gewisses Risiko. Zum einen kann sich dein Gesundheitszustand verschlechtern oder du steckst Kollegen an. Zum anderen kann es versicherungsrechtliche Probleme geben, wenn du einen Arbeitsunfall erleidest, obwohl du offiziell krankgeschrieben warst. Deine Krankenkasse könnte die Zahlung von Leistungen verweigern, da du deine Genesung nicht in den Vordergrund gestellt hast. Daher ist es wichtig, die Situation ehrlich einzuschätzen und im Zweifel lieber zu Hause zu bleiben.

Bin ich versichert, wenn ich trotz Krankschreibung arbeiten gehe?

Ja, grundsätzlich bist du auch dann versichert, wenn du trotz Krankschreibung arbeiten gehst. Die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn du einen Arbeitsunfall erleidest. Allerdings kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn die Arbeitsunfähigkeit noch objektiv bestand und du deine Genesung durch die Arbeitsaufnahme verzögert oder gefährdet hast. Im schlimmsten Fall kann die Krankenkasse die Leistungen kürzen oder verweigern, wenn du dich nicht an die ärztlichen Anweisungen gehalten hast. Eine Klärung mit Arzt und Arbeitgeber ist daher ratsam, wenn du trotz Krankschreibung Arbeit aufnehmen möchtest.

Kann mein Chef verlangen, dass ich trotz Krankschreibung arbeite?

Nein, dein Chef darf nicht verlangen, dass du trotz Krankschreibung arbeitest. Wenn du eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast, bist du von deiner Arbeitspflicht entbunden. Dein Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss deine Genesung respektieren. Sollte dein Chef dich unter Druck setzen, solltest du das Gespräch suchen oder dich an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Deine Rechte als Arbeitnehmer sind hier klar geschützt, auch wenn es um das Thema Krankgeschrieben Arbeit geht.

Was passiert, wenn ich meine Krankschreibung nicht rechtzeitig einreiche?

Wenn du deine Krankschreibung nicht rechtzeitig einreichst, kann das ernsthafte Konsequenzen haben. Dein Arbeitgeber ist berechtigt, die Lohnfortzahlung zu verweigern, solange keine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Im Wiederholungsfall oder bei grober Pflichtverletzung kann dies sogar zu einer Abmahnung oder im äußersten Fall zur Kündigung führen. Daher ist es essenziell, die Fristen zu kennen und einzuhalten, auch wenn die eAU vieles vereinfacht hat. Bei Problemen solltest du umgehend Kontakt zu deinem Arbeitgeber aufnehmen.

🌱 Über den Autor: Jonas Berger – Redakteur Gesundheit & Nachhaltigkeit
Ich habe selbst schon erlebt, wie schnell man in die Bredouille gerät, wenn man die Regeln rund um die Krankschreibung nicht kennt. Gerade als Student mit Nebenjob war es wichtig zu wissen, wie das mit der Lohnfortzahlung und dem Attest läuft. Ich erinnere mich noch an die Unsicherheit bei meinem ersten Job in einem kleinen Café in Berlin-Kreuzberg, als ich plötzlich mit Grippe flachlag. Ein Anruf bei der Krankenkasse hat damals viel Klarheit geschaffen.
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