Das Wichtigste in Kürze
- Grundfreibetrag: Ab dem 1. Juli 2026 sind monatlich 1.560 € auf deinem P-Konto vor Pfändungen geschützt.
- Rechtsanspruch: Jeder hat das Recht, sein bestehendes Girokonto kostenlos und sofort in ein P-Konto umwandeln zu lassen.
- Keine Mehrkosten: Banken dürfen für ein P-Konto keine höheren Gebühren verlangen als für ein normales Girokonto (BGH-Urteil XI ZR 260/15).
- Erhöhbarer Schutz: Bei Unterhaltspflichten oder dem Bezug von Sozialleistungen kannst du den Freibetrag mit einer Bescheinigung erhöhen.
- Eine Person, ein Konto: Du darfst gesetzlich nur ein einziges P-Konto führen, um den Pfändungsschutz in Anspruch zu nehmen.
- Flexibilität: Nicht verbrauchtes Guthaben innerhalb deines Freibetrags wird einmalig in den nächsten Monat übertragen.
Was ist ein P-Konto und wie funktioniert es?
Wenn du Schulden hast und eine Pfändung deines Girokontos droht, kann ein P-Konto dein finanzielles Rettungsnetz sein. Seit dem 1. Juli 2010 hast du in Deutschland einen Rechtsanspruch darauf, dein bestehendes Girokonto in ein solches Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Der zentrale Mechanismus ist der automatische Schutz eines Teils deines Geldes. Das bedeutet, dass du auch bei einer aktiven Kontopfändung weiterhin über einen bestimmten Betrag verfügen kannst, um deine laufenden Kosten wie Miete, Strom oder Lebensmittel zu decken. Dieser Schutz ist essenziell, um dich vor einer vollständigen finanziellen Handlungsunfähigkeit zu bewahren.
| Merkmal | Beschreibung | Stand & Quelle |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 1.560 € pro Monat | Ab 1. Juli 2026, BMJ |
| Recht auf Umwandlung | Jeder hat das Recht, sein Girokonto umzuwandeln | § 850k ZPO, seit 2010 |
| Kosten | Kostenlos, keine höheren Gebühren als normales Konto | BGH-Urteil XI ZR 260/15 |
| Übertragbarkeit | Nicht verbrauchtes Guthaben einmalig in den Folgemonat | § 850k Abs. 1 S. 3 ZPO |
| Anzahl P-Konten | Nur ein P-Konto pro Person erlaubt | § 850k Abs. 8 ZPO |
Wer braucht ein P-Konto?
Die Sorge vor einer Kontopfändung kann jeden treffen, unabhängig vom Alter oder der beruflichen Situation. Besonders als junger Mensch in der Ausbildung, im Studium oder am Anfang deiner Karriere können unerwartete Schulden schnell zu einem Problem werden. Ein P-Konto ist daher ein wichtiges Instrument für dich, wenn du zum Beispiel BAföG-Schulden zurückzahlen musst, als Auszubildender nur über ein kleines Einkommen verfügst oder als Berufseinsteiger von plötzlichen Zahlungsaufforderungen überrascht wirst. Auch junge Familien, die staatliche Leistungen wie Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können von einer Pfändung betroffen sein und benötigen den Schutz eines P-Kontos, um ihre grundlegenden Bedürfnisse zu sichern und handlungsfähig zu bleiben.

Wie hoch ist der Pfändungsschutz beim P-Konto?
Der Pfändungsschutz funktioniert nach einem klaren Prinzip: Ein fester Betrag deines Guthabens ist jeden Monat unantastbar. Dieser Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Ab dem 1. Juli 2026 kannst du über 1.560 € frei verfügen, selbst wenn dein Konto gepfändet wurde. Jeder Cent, der über diesen Betrag hinaus auf deinem Konto eingeht, kann von deinen Gläubigern zur Tilgung deiner Schulden beansprucht werden.
Ein weiterer Vorteil des P-Kontos ist die Möglichkeit, nicht verbrauchtes Guthaben in den Folgemonat zu übertragen. Wenn du in einem Monat weniger als deinen Freibetrag ausgegeben hast, wird der Restbetrag automatisch in den nächsten Monat übernommen. Dieser Übertrag ist jedoch nur einmalig möglich. Das bedeutet, du kannst das angesparte Geld im Folgemonat zusätzlich zu deinem regulären Freibetrag nutzen. Das gibt dir mehr Flexibilität, um größere Anschaffungen zu planen oder unerwartete Ausgaben zu decken.
Wie kann ich den Freibetrag auf meinem P-Konto erhöhen?
Der Grundfreibetrag von 1.560 € ist nur die Basis. In vielen Lebenssituationen reicht dieser Betrag nicht aus, weshalb du den Schutz erhöhen kannst. Das ist insbesondere der Fall, wenn du Unterhalt für Kinder oder deinen Ehepartner zahlen musst oder wenn du bestimmte Sozialleistungen empfängst. Dazu gehören zum Beispiel:
- Unterhaltspflichten
- Bezug von Kindergeld
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
Um den erhöhten Freibetrag zu erhalten, benötigst du eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung. Diese offizielle Bestätigung bekommst du bei anerkannten Stellen wie Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälten, Jobcentern, Familienkassen oder Sozialämtern. Die Bescheinigung reichst du dann bei deiner Bank ein, die den Pfändungsschutz entsprechend anpasst. Wichtig ist, dass du dich zeitnah darum kümmerst, damit der höhere Schutz schnell wirksam wird.
Welche häufigen Fehler sollte ich beim P-Konto vermeiden?
Obwohl ein P-Konto ein wichtiger Schutz ist, gibt es einige Fallstricke. Die größte Falle ist der Versuch, mehrere P-Konten zu führen. Das ist gesetzlich verboten und kann schwerwiegende Konsequenzen haben, bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen Betrugs. Jede Person darf nur ein einziges P-Konto besitzen. Bei einem Verstoß können alle deine Konten gesperrt werden und du verlierst deinen gesamten Pfändungsschutz.

Eine weitere Falle sind versteckte oder überhöhte Kosten. Banken dürfen für die Führung eines P-Kontos keine höheren Gebühren verlangen als für ein vergleichbares Girokonto ohne Pfändungsschutz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil klargestellt (Az. XI ZR 260/15). Sollte deine Bank versuchen, zusätzliche Entgelte für die Umwandlung oder Führung zu berechnen, ist das unzulässig. In einem solchen Fall solltest du dich an eine Verbraucherzentrale wenden.
Wo finde ich Hilfe bei Problemen mit meinem P-Konto?
Solltest du Schwierigkeiten bei der Einrichtung oder Führung deines P-Kontos haben, bist du nicht allein. Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die dich kostenlos und kompetent unterstützen:
- Schuldnerberatungsstellen: Sie sind die ersten Ansprechpartner bei Schuldenproblemen. Sie helfen dir bei der Beantragung des P-Kontos und stellen die notwendigen Bescheinigungen zur Erhöhung des Freibetrags aus. Eine Beratungsstelle in deiner Nähe findest du über die Webseite der Verbraucherzentrale.
- Verbraucherzentralen: Sie informieren dich über deine Rechte als Verbraucher und können bei Konflikten mit deiner Bank vermitteln. Ihre Beratungsangebote findest du unter verbraucherzentrale.de.
- BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht): Wenn deine Bank sich weigert, dein Konto umzuwandeln oder unzulässige Gebühren verlangt, kannst du dich an die BaFin wenden. Als Aufsichtsbehörde prüft sie Beschwerden gegen Banken (BaFin.de).
Häufige Fragen zu p-konto
Was ist der aktuelle Grundfreibetrag für ein P-Konto im Jahr 2026?
Ab dem 1. Juli 2026 beträgt der unpfändbare Grundfreibetrag für ein P-Konto 1.560 € pro Monat. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt und wird regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Er stellt sicher, dass du auch bei einer Kontopfändung über ausreichend Geld für deine grundlegenden Bedürfnisse verfügen kannst.
Wie kann ich meinen Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen?
Du kannst deinen Freibetrag erhöhen, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, wie zum Beispiel Unterhaltspflichten für Kinder oder den Bezug von Kindergeld oder Wohngeld. Dafür benötigst du eine P-Konto-Bescheinigung, die du bei Schuldnerberatungsstellen, Jobcentern oder Familienkassen erhältst. Diese Bescheinigung legst du deiner Bank vor.
Darf meine Bank höhere Gebühren für ein P-Konto verlangen?
Nein, deine Bank darf für ein P-Konto keine höheren Gebühren verlangen als für ein vergleichbares Girokonto ohne Pfändungsschutz. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. XI ZR 260/15) klargestellt. Sollte deine Bank dies versuchen, kannst du dich an die Verbraucherzentrale oder die BaFin wenden.
Was passiert mit dem Geld auf meinem P-Konto am Monatsende?
Nicht verbrauchtes Guthaben auf deinem P-Konto, das unterhalb deines Freibetrags liegt, wird einmalig in den Folgemonat übertragen. Das bedeutet, du kannst das gesparte Geld im nächsten Monat zusätzlich zu deinem regulären Freibetrag nutzen. Diese Regelung gibt dir mehr Flexibilität für größere oder unregelmäßige Ausgaben.
Kann ich mehrere P-Konten gleichzeitig haben?
Nein, du darfst in Deutschland nur ein einziges P-Konto führen. Das ist gesetzlich in § 850k Abs. 8 ZPO geregelt. Der Versuch, mehrere P-Konten zu führen, kann als Betrug gewertet werden und zum vollständigen Verlust deines Pfändungsschutzes führen. Halte dich unbedingt an diese Regelung.
Was sollte ich tun, wenn meine Bank die Umwandlung in ein P-Konto verweigert?
Sollte deine Bank die gesetzlich vorgeschriebene Umwandlung deines Girokontos verweigern, wende dich umgehend an eine Verbraucherzentrale oder eine Schuldnerberatungsstelle. Diese können dich über deine Rechte aufklären und bei der Durchsetzung helfen. Als letzte Instanz steht dir auch eine Beschwerde bei der Finanzaufsicht BaFin offen.
Fazit
Ein P-Konto ist für dich als junger Verbraucher mit finanziellen Schwierigkeiten ein unverzichtbares Schutzschild. Es sichert dir einen monatlichen Grundfreibetrag von 1.560 € (Stand: Juli 2026) und bewahrt dich davor, bei einer Kontopfändung komplett handlungsunfähig zu werden. Der wichtigste Schritt ist, dein bestehendes Girokonto rechtzeitig umwandeln zu lassen – du hast ein gesetzliches Recht darauf, und es darf dich nichts extra kosten. Denke daran, nur ein einziges P-Konto zu führen und bei Bedarf, etwa bei Unterhaltspflichten, eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags einzureichen. Solltest du auf Probleme stoßen, zögere nicht: Professionelle und meist kostenlose Hilfe findest du bei Schuldnerberatungsstellen und den Verbraucherzentralen.
