Ein P-Konto kann dein finanzielles Rettungsnetz sein, wenn du Schulden hast und dein Girokonto von einer Pfändung bedroht ist. Als gelernter Bankkaufmann weiß ich, dass der Begriff Pfändung viele junge Verbraucher verunsichert. Doch keine Sorge: Ein P-Konto schützt einen Teil deines Geldes automatisch. Seit dem 1. Juli 2010 hast du in Deutschland ein Recht darauf, dein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, um dir einen existenziellen Freibetrag zu sichern. Das ist ein wichtiger Schutz, der dir hilft, trotz finanzieller Schwierigkeiten deine Miete oder Lebensmittel zu bezahlen.
- Der Grundfreibetrag für ein P-Konto beträgt ab 1. Juli 2026 1.560 € pro Monat (Quelle: Bundesministerium der Justiz).
- Jeder hat das Recht auf ein P-Konto – die Umwandlung ist kostenlos und sofort wirksam.
- Du kannst deinen Freibetrag mit einer Bescheinigung der Schuldnerberatung erhöhen, zum Beispiel bei Unterhaltspflichten.
- Nicht verbrauchtes Geld aus dem P-Konto wird einmalig in den Folgemonat übertragen.
- Jede Person darf nur ein einziges P-Konto führen – mehrere sind nicht erlaubt.
- Banken dürfen für ein P-Konto keine höheren Gebühren verlangen als für ein normales Girokonto (BGH-Urteil XI ZR 260/15).
Was ist ein P-Konto?
Ein P-Konto, oder Pfändungsschutzkonto, ist ein Girokonto, das dir einen grundlegenden Schutz vor Kontopfändungen bietet. Gemäß § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) wird ein Teil deines Guthabens automatisch vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Das bedeutet, dass du auch bei einer Kontopfändung weiterhin über einen bestimmten Betrag verfügen kannst, um deine laufenden Kosten zu decken. Dieser Schutz ist essenziell, um die Existenzgrundlage von Menschen mit Schulden zu sichern und sie vor einer vollständigen finanziellen Handlungsunfähigkeit zu bewahren.
| Merkmal | Beschreibung | Stand & Quelle |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 1.560 € pro Monat | Ab 1. Juli 2026, BMJ |
| Recht auf Umwandlung | Jeder hat das Recht, sein Girokonto umzuwandeln | § 850k ZPO, seit 2010 |
| Kosten | Kostenlos, keine höheren Gebühren als normales Konto | BGH-Urteil XI ZR 260/15 |
| Übertragbarkeit | Nicht verbrauchtes Guthaben einmalig in den Folgemonat | § 850k Abs. 1 S. 3 ZPO |
| Anzahl P-Konten | Nur ein P-Konto pro Person erlaubt | § 850k Abs. 8 ZPO |
Wer ist vom P-Konto betroffen?

Ein P-Konto ist für alle relevant, die sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden und bei denen eine Kontopfändung droht oder bereits eingeleitet wurde. Das kann dich als Studentin mit BAföG-Schulden, als Auszubildender mit einem kleinen Einkommen oder als Berufseinsteiger mit unerwarteten Verbindlichkeiten betreffen. Auch junge Familien, die staatliche Leistungen wie Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können von einer Pfändung betroffen sein und benötigen den Schutz eines P-Kontos. Es ist ein Instrument, das dir hilft, auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig zu bleiben und deine grundlegenden Bedürfnisse zu sichern.
Wie funktioniert der Pfändungsschutz beim P-Konto?
Der Pfändungsschutz beim P-Konto funktioniert nach einem klaren Prinzip: Ein fester Betrag deines Guthabens ist jeden Monat unpfändbar. Dieser Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst. Ab dem 1. Juli 2026 liegt er bei 1.560 € pro Monat. Das bedeutet, dass du über diesen Betrag frei verfügen kannst, selbst wenn dein Konto gepfändet wurde. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, kann von deinen Gläubigern beansprucht werden.
Freibetrag erhöhen: So geht’s
Der Grundfreibetrag von 1.560 € ist nur die Basis. Du kannst diesen Freibetrag erhöhen, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Dazu gehören zum Beispiel Unterhaltspflichten für Kinder oder Ehepartner, der Bezug von Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld II. Um den erhöhten Freibetrag zu erhalten, benötigst du eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung. Diese erhältst du bei:
- Schuldnerberatungsstellen
- Rechtsanwälten
- Jobcentern
- Familienkassen
- Sozialämtern
Die Bescheinigung reichst du bei deiner Bank ein, die dann den erhöhten Pfändungsschutz einrichtet. Wichtig ist, dass du die Bescheinigung zeitnah vorlegst, damit dein Schutz wirksam wird. Eine solche Bescheinigung kann dir helfen, auch mit höheren Einkünften oder zusätzlichen finanziellen Belastungen weiterhin über ausreichend Geld zu verfügen.
Geld-Übertrag in den Folgemonat
Ein weiterer Vorteil des P-Kontos ist die Möglichkeit, nicht verbrauchtes Guthaben in den Folgemonat zu übertragen. Wenn du in einem Monat weniger als deinen Freibetrag ausgegeben hast, wird der Restbetrag automatisch in den nächsten Monat übernommen. Dieser Übertrag ist jedoch nur einmalig möglich. Das bedeutet, dass du das angesparte Geld im folgenden Monat zusätzlich zu deinem regulären Freibetrag nutzen kannst. Dies gibt dir etwas Flexibilität und hilft dir, größere Anschaffungen zu planen oder unerwartete Ausgaben zu decken, ohne dass das Geld sofort gepfändet wird.
Häufige Fallen beim P-Konto und was du vermeiden solltest

Obwohl ein P-Konto einen wichtigen Schutz bietet, gibt es einige Fallen, die du als junger Verbraucher kennen solltest. Die größte Falle ist der Versuch, mehrere P-Konten zu führen. Das ist gesetzlich verboten und kann schwerwiegende Konsequenzen haben, bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen Betrugs. Jede Person darf nur ein P-Konto besitzen. Bei einem Verstoß können alle Konten gesperrt werden und du verlierst deinen Pfändungsschutz.
Eine weitere Falle sind versteckte Kosten. Banken dürfen für ein P-Konto keine höheren Gebühren verlangen als für ein vergleichbares Girokonto ohne Pfändungsschutz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 13. November 2015 (Az. XI ZR 260/15) klargestellt. Sollte deine Bank höhere Gebühren verlangen, kannst du dich an die Verbraucherzentrale wenden.
Was tun bei Problemen mit dem P-Konto? Beratungsstellen helfen
Solltest du Probleme bei der Einrichtung oder Führung deines P-Kontos haben, bist du nicht allein. Es gibt verschiedene Stellen, die dir kostenlos und kompetent weiterhelfen können:
- Schuldnerberatungsstellen: Diese bieten umfassende Beratung bei Schuldenproblemen, helfen bei der Beantragung des P-Kontos und stellen die notwendigen Bescheinigungen aus. Die Beratung ist in der Regel kostenlos. Eine Liste findest du auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
- Verbraucherzentralen: Sie informieren über deine Rechte als Verbraucher und können bei Problemen mit Banken vermitteln. Ihre Beratungsangebote findest du unter verbraucherzentrale.de.
- BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht): Wenn deine Bank sich weigert, dein Konto in ein P-Konto umzuwandeln oder unzulässige Gebühren verlangt, kannst du dich an die BaFin wenden. Sie ist die Aufsichtsbehörde für Banken und kann Beschwerden prüfen (BaFin.de).
🛡️ Verbraucher-Check (Was bedeutet das für dich?)
Als junger Verbraucher mit finanziellen Schwierigkeiten ist ein P-Konto ein unverzichtbarer Schutz für dein Girokonto. Es sichert dir einen monatlichen Freibetrag von 1.560 € (Stand: Juli 2026), über den du auch bei Pfändung verfügen kannst. Besonders wichtig ist, dass du nur ein P-Konto führst und bei Bedarf eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags bei einer Schuldnerberatungsstelle beantragst. Achte darauf, dass deine Bank keine zusätzlichen Gebühren verlangt, und zögere nicht, bei Problemen die Verbraucherzentrale oder die BaFin zu kontaktieren.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der aktuelle Grundfreibetrag für ein P-Konto im Jahr 2026?
Ab dem 1. Juli 2026 beträgt der unpfändbare Grundfreibetrag für ein P-Konto 1.560 € pro Monat. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt und wird regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Er stellt sicher, dass du auch bei einer Kontopfändung über ausreichend Geld für deine grundlegenden Bedürfnisse verfügen kannst. Dieser Schutz ist essenziell, um deine finanzielle Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Wie kann ich meinen Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen?
Du kannst deinen Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, wie zum Beispiel Unterhaltspflichten für Kinder, den Bezug von Kindergeld, Wohngeld oder anderen Sozialleistungen. Dafür benötigst du eine P-Konto-Bescheinigung, die du bei Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälten, Jobcentern, Familienkassen oder Sozialämtern erhältst. Diese Bescheinigung legst du deiner Bank vor, damit der erhöhte Pfändungsschutz wirksam wird.
Darf meine Bank höhere Gebühren für ein P-Konto verlangen?
Nein, deine Bank darf für ein P-Konto keine höheren Gebühren verlangen als für ein vergleichbares Girokonto ohne Pfändungsschutz. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. XI ZR 260/15) klargestellt. Sollte deine Bank versuchen, dir höhere Gebühren zu berechnen, kannst du dich an die Verbraucherzentrale oder die BaFin wenden, um deine Rechte durchzusetzen und eine Überprüfung zu veranlassen. Ein P-Konto muss zu den gleichen Konditionen wie ein Standardkonto angeboten werden.
Was passiert mit dem Geld auf meinem P-Konto am Monatsende?
Nicht verbrauchtes Guthaben auf deinem P-Konto, das unterhalb deines Freibetrags liegt, wird einmalig in den Folgemonat übertragen. Das bedeutet, dass du das gesparte Geld im nächsten Monat zusätzlich zu deinem regulären Freibetrag nutzen kannst. Diese Regelung gibt dir eine gewisse Flexibilität, um größere oder unregelmäßige Ausgaben zu tätigen, ohne dass das Geld sofort gepfändet wird. Es ist ein wichtiger Aspekt des Pfändungsschutzes.
Kann ich mehrere P-Konten gleichzeitig haben?
Nein, du darfst in Deutschland nur ein einziges P-Konto führen. Das ist gesetzlich in § 850k Abs. 8 ZPO geregelt. Wenn du versuchst, mehrere P-Konten zu eröffnen oder zu führen, kann dies als Betrug gewertet werden und schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall können alle deine Konten gesperrt werden, und du verlierst deinen Pfändungsschutz vollständig. Es ist daher ratsam, dich an diese Regelung zu halten und bei Bedarf eine Schuldnerberatung aufzusuchen.
Was sollte ich tun, wenn meine Bank die Umwandlung in ein P-Konto verweigert?
Sollte deine Bank die Umwandlung deines Girokontos in ein P-Konto verweigern, obwohl du ein Recht darauf hast, solltest du dich umgehend an eine Verbraucherzentrale oder eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Diese Stellen können dich über deine Rechte aufklären und dir helfen, die Bank zur Umwandlung zu bewegen. Eine weitere Anlaufstelle ist die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), die als Aufsichtsbehörde Beschwerden gegen Banken entgegennimmt und prüft. Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst und durchsetzt.
