Das Wichtigste in Kürze
- Zulässige Fragen: Vermieter dürfen nach Name, Beruf, Einkommen, Familienstand und der Anzahl der einziehenden Personen sowie nach Haustieren fragen.
- Unzulässige Fragen: Fragen zu Religion, Hobbys, politischer Einstellung, sexueller Orientierung oder einer Schwangerschaft sind verboten und müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- Schufa-Auskunft: Eine Bonitätsauskunft darf erst verlangt werden, wenn du zu den engeren Kandidaten für die Wohnung zählst, nicht schon bei der ersten Besichtigung.
- Folgen von Lügen: Falsche Angaben bei zulässigen Fragen (z. B. zum Einkommen) können zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags führen.
- Vorlage nutzen: Der Deutsche Mieterbund bietet eine kostenlose, datenschutzkonforme Vorlage für die Selbstauskunft an, die dich vor unzulässigen Fragen schützt.
Was ist eine Selbstauskunft für Mieter und ist sie Pflicht?
Wenn du in Deutschland eine Wohnung suchst, kommst du an der Mieterselbstauskunft kaum vorbei. Vermieter nutzen dieses Dokument, um sich ein Bild von dir zu machen und vor allem deine Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzuschätzen. Es dient ihnen als eine Art Risikobewertung, bevor sie einen Mietvertrag abschließen.
Obwohl du rechtlich nicht gezwungen bist, eine Selbstauskunft auszufüllen, wirst du ohne sie bei der Wohnungssuche kaum eine Chance haben. Wichtig ist jedoch: Du musst nicht jede Frage beantworten. Es ist entscheidend, deine Rechte zu kennen, um dich vor unzulässigen Forderungen und Eingriffen in deine Privatsphäre zu schützen.
Welche Fragen dürfen Vermieter in der Mieterselbstauskunft stellen?

Die Fragen in einer Selbstauskunft müssen einen direkten Bezug zum zukünftigen Mietverhältnis haben. Es geht darum, ob du in der Lage bist, die Miete pünktlich zu zahlen und die Wohnung vertragsgemäß zu nutzen. Zu den zulässigen Fragen gehören (Stand: April 2026):
| Kategorie | Zulässige Fragen | Details |
|---|---|---|
| Persönliche Daten | Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort | Identifikation des Mieters |
| Kontaktdaten | Aktuelle Adresse, Telefonnummer, E-Mail | Erreichbarkeit |
| Berufliche Situation | Beruf, Arbeitgeber, Art des Arbeitsverhältnisses | Einkommensquelle |
| Finanzielle Situation | Nettoeinkommen, andere Einnahmen (z.B. BAföG), bestehende Mietschulden | Zahlungsfähigkeit, Mietausfallrisiko |
| Haushaltsmitglieder | Anzahl der Personen, die einziehen werden, Familienstand | Belegung der Wohnung |
| Haustiere | Art und Anzahl der Haustiere | Erlaubte Tierhaltung (Kleintiere oft ohne Genehmigung) |
Für Vermieter ist besonders dein Nettoeinkommen wichtig. Als Faustregel gilt oft, dass das Einkommen mindestens das Dreifache der Warmmiete betragen sollte. Auch die Frage nach Mietschulden aus einem früheren Mietverhältnis ist erlaubt, da sie direkt deine Zahlungsmoral betrifft.
Welche Fragen sind in der Selbstauskunft unzulässig?
Dein Privatleben geht den Vermieter nichts an. Fragen, die keinen direkten Bezug zum Mietverhältnis haben, sind tabu. Du bist nicht verpflichtet, sie zu beantworten. Du kannst die Antwort verweigern oder – und das ist dein gutes Recht – bewusst eine falsche Angabe machen. Eine solche „Notlüge“ hat für dich keine rechtlichen Folgen (BGH, Urteil vom 16.09.2009 – VIII ZR 138/08).
Hier sind Beispiele für unzulässige Fragen:
- Religion oder Weltanschauung: Dein Glaube ist reine Privatsache.
- Politische Einstellung oder Parteizugehörigkeit: Für das Mietverhältnis völlig irrelevant.
- Sexuelle Orientierung oder Identität: Streng verboten und diskriminierend.
- Nationalität oder ethnische Herkunft: Die Frage nach einem gültigen Aufenthaltstitel ist erlaubt, aber nicht nach der Herkunft selbst.
- Krankheiten oder Behinderungen: Ausnahmen gelten nur, wenn eine erhebliche Gefahr für die Nutzung der Wohnung besteht.
- Schwangerschaft oder Kinderwunsch: Diese Frage ist eine klare Form der Diskriminierung.
- Hobbys oder Freizeitaktivitäten: Deine Freizeitgestaltung ist deine Sache.
- Vorstrafen: Nur in seltenen Ausnahmefällen relevant, wenn eine direkte Gefahr für die Hausgemeinschaft besteht.
- Mitgliedschaft in Vereinen: Ob du im Sportverein oder einer anderen Organisation bist, ist irrelevant (eine Ausnahme kann die Mitgliedschaft in einem Mieterverein sein).
Wenn du unsicher bist, ob eine Frage zulässig ist, kannst du dich vorab beim Deutschen Mieterbund beraten lassen. Dort erhältst du eine rechtssichere Einschätzung.
Wann und welche Schufa-Auskunft dürfen Vermieter verlangen?

Die Schufa-Bonitätsauskunft dient als Nachweis deiner Kreditwürdigkeit. Viele Vermieter bestehen darauf, um das Risiko von Mietausfällen zu minimieren. Dabei müssen sie sich jedoch an klare Regeln halten:
- Zeitpunkt: Die Forderung nach einer Schufa-Auskunft ist erst zulässig, wenn der Vermieter ein ernsthaftes Interesse an dir als Mieter signalisiert und du zu den finalen Kandidaten gehörst. Sie bereits bei der ersten Massenbesichtigung zu verlangen, ist nicht erlaubt.
- Inhalt: Du musst dem Vermieter keine vollständige Schufa-Selbstauskunft mit sensiblen Daten zu deinen Bankkonten oder Kreditverträgen zeigen. Eine „Bonitätsauskunft zur Weitergabe an Dritte“ ist ausreichend. Sie enthält lediglich eine allgemeine Aussage über deine Zahlungsfähigkeit und einen Score-Wert. Diese kannst du direkt bei der Schufa beantragen (Stand: April 2026).
- Kosten: Einmal pro Jahr kannst du die „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ kostenlos anfordern. Die kostenpflichtige „Bonitätsauskunft zur Weitergabe an Dritte“ kostet einmalig 29,95 € (Stand: April 2026).
Wichtig ist auch der Datenschutz: Du forderst die Auskunft selbst an und übergibst sie dem Vermieter. Der Vermieter darf sie nicht ohne deine Zustimmung direkt bei der Schufa einholen.
Ist eine Vorvermieterbescheinigung Pflicht?
Einige Vermieter fragen nach einer Bescheinigung deines vorherigen Vermieters, die belegen soll, dass du deine Miete immer pünktlich gezahlt und keine Probleme gemacht hast. Diese Forderung ist rechtlich umstritten. Du bist nicht verpflichtet, ein solches Dokument beizubringen.
Falls du dich dennoch dafür entscheidest, eine solche Bescheinigung zu nutzen, achte darauf, dass sie nur sachliche und neutrale Informationen enthält. Dazu gehören die Dauer des Mietverhältnisses und eine Bestätigung der pünktlichen Mietzahlungen. Persönliche Einschätzungen zum Verhalten oder Lebensstil sind unzulässig und gehören nicht in eine solche Bescheinigung.
Welche Folgen haben Falschangaben in der Selbstauskunft?
Wenn du bei zulässigen Fragen lügst, kann das ernste Konsequenzen haben. Entdeckt der Vermieter nach Vertragsabschluss, dass du beispielsweise dein Einkommen deutlich zu hoch angegeben oder bestehende Mietschulden verschwiegen hast, kann er den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder dir fristlos kündigen.
Wie bereits erwähnt, gilt dies nicht für unzulässige Fragen. Hier schützt dich das Gesetz, da der Vermieter keinen Anspruch auf diese Informationen hat. Eine Lüge bei der Frage nach dem Kinderwunsch oder der Religion bleibt folgenlos.
Datenschutz nach DSGVO
Auch bei der Mieterselbstauskunft gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Vermieter darf deine Daten ausschließlich für den Zweck der Wohnungsvermietung verwenden. Kommt kein Mietvertrag zustande, muss er deine Unterlagen und Daten unverzüglich löschen. Du hast jederzeit das Recht, Auskunft über deine gespeicherten Daten zu verlangen und deren Löschung zu fordern.
Häufige Fragen zu selbstauskunft mieter
Was gehört in eine Selbstauskunft für Mieter?
In eine zulässige Selbstauskunft Mieter gehören persönliche Daten wie Name und Adresse, Informationen zur beruflichen und finanziellen Situation (Beruf, Arbeitgeber, Nettoeinkommen) sowie die Anzahl der einziehenden Personen und Angaben zu Haustieren. Fragen zu privaten Themen wie Religion oder Hobbys sind unzulässig.
Wo bekomme ich eine Mieter Selbstauskunft her?
Eine datenschutzkonforme Vorlage für die Selbstauskunft Mieter kannst du direkt beim Deutschen Mieterbund kostenlos herunterladen. Auch wenn Immobilienportale Vorlagen anbieten, solltest du prüfen, ob diese nur zulässige Fragen enthalten, um deine Privatsphäre zu schützen.
Wie fülle ich eine Selbstauskunft aus?
Fülle die Selbstauskunft wahrheitsgemäß aus, aber nur bei den zulässigen Fragen. Bei unzulässigen Fragen (z. B. nach Religion oder sexueller Orientierung) darfst du bewusst falsche Angaben machen. Gib dein Nettoeinkommen und die Art deines Arbeitsverhältnisses korrekt an, um spätere Probleme zu vermeiden.
Was muss ich bei der Selbstauskunft angeben?
Du musst alle Informationen angeben, die für die Beurteilung deiner Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit als Mieter relevant sind. Dazu gehören dein Name, deine Kontaktdaten, dein Beruf, dein Nettoeinkommen und die Anzahl der Personen im Haushalt. Angaben zu Haustieren oder bestehenden Mietschulden sind ebenfalls zulässig.
Kann man eine Selbstauskunft Mieter online ausfüllen?
Ja, viele Vorlagen sind als ausfüllbare PDF-Dateien verfügbar. Der Deutsche Mieterbund bietet eine solche PDF-Vorlage an, die du am Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken kannst. Das sorgt für eine gute Lesbarkeit und einen professionellen Eindruck.
Was passiert bei Falschangaben in der Selbstauskunft Mieter?
Wenn du bei zulässigen Fragen lügst (z. B. zum Einkommen), kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder fristlos kündigen. Bei unzulässigen Fragen haben Falschangaben für dich keine rechtlichen Konsequenzen, da der Vermieter diese Fragen gar nicht hätte stellen dürfen.
Fazit: Kenne deine Rechte bei der Selbstauskunft
Die Selbstauskunft Mieter ist ein zentrales Dokument bei der Wohnungssuche, aber kein Freibrief für Vermieter, deine Privatsphäre zu durchleuchten. Informiere dich genau, welche Fragen erlaubt sind und wo du ohne Konsequenzen die Antwort verweigern oder sogar lügen darfst. So schützt du dich vor Diskriminierung und gibst trotzdem alle relevanten Informationen preis.
Dein nächster konkreter Schritt sollte sein, eine datenschutzkonforme Vorlage zu verwenden. Lade dir am besten die kostenlose Selbstauskunft des Deutschen Mieterbundes herunter. Damit bist du auf der sicheren Seite und zeigst dich gleichzeitig als gut informierter und seriöser Mietinteressent. Bei weiteren Unsicherheiten hilft dir der lokale Mieterverein kompetent weiter.
