In Deutschland können Menschen mit geringem Einkommen einen finanziellen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten: das Wohngeld. Besonders für junge Erwachsene wie Studierende, Auszubildende oder Berufseinsteiger, deren Einkommen oft noch nicht zur Deckung der Wohnkosten ausreicht, kann Wohngeld eine wichtige Unterstützung sein. Seit der Wohngeld-Plus-Reform im Jahr 2023 haben sich die Leistungen deutlich erhöht, und auch 2026 gibt es wichtige Regelungen zu beachten.
- Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums für Haushalte mit geringem Einkommen.
- Durch die Wohngeld-Plus-Reform 2023 stieg der durchschnittliche Zuschuss auf rund 370 € pro Monat (Stand: Januar 2026, Quelle: BMWSB).
- Anspruch hängt von Einkommen, Haushaltsgröße und Miete ab; ein Single mit 1.500 € Brutto kann bereits berechtigt sein.
- Der Antrag muss bei der örtlichen Wohngeldbehörde (Gemeinde- oder Stadtverwaltung) gestellt werden.
- Erforderliche Unterlagen umfassen Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge und Personalausweise.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Menschen mit geringem Einkommen finanziell bei ihren Wohnkosten unterstützt. Es wird entweder als Mietzuschuss für Mieter:innen oder als Lastenzuschuss für Eigentümer:innen gezahlt, die ihren Wohnraum selbst nutzen. Die rechtliche Grundlage bildet das Wohngeldgesetz (WoGG). Ziel ist es, bezahlbares Wohnen für alle Bürger:innen zu ermöglichen und die Wohnkostenbelastung zu mindern, wenn das Einkommen nicht ausreicht (Wikipedia).
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Ob du Anspruch auf Wohngeld hast, hängt von mehreren Faktoren ab. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, die für alle gilt, da die Berechnung individuell erfolgt. Die wichtigsten Kriterien sind:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder: Je mehr Personen in deinem Haushalt leben, desto höher kann der Wohngeldanspruch sein.
- Höhe des Gesamteinkommens: Dein monatliches Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder ist entscheidend. Es gibt bestimmte Freibeträge und Abzüge, die dein anrechenbares Einkommen mindern können.
- Höhe der Miete oder Belastung: Die Bruttokaltmiete (Miete ohne Heizkosten) oder die monatliche Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum spielt eine Rolle. Dabei werden nur bestimmte Höchstgrenzen anerkannt, die je nach Region variieren.
- Nicht-Bezug anderer Leistungen: Du darfst keine anderen Sozialleistungen beziehen, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind, wie zum Beispiel Bürgergeld oder Leistungen nach dem SGB XII.
Besonders für junge Menschen in Ausbildung oder Studium, die kein BAföG erhalten oder deren BAföG-Satz nicht ausreicht, kann Wohngeld eine Option sein. Auch Azubis mit geringem Gehalt oder Berufseinsteiger:innen mit ersten Gehältern sollten ihren Anspruch prüfen.
Wie hoch ist das Wohngeld 2026?
Die Höhe des Wohngeldes wurde mit der Wohngeld-Plus-Reform (Wohngeld-Plus-Gesetz) im Januar 2023 deutlich angehoben. Seitdem hat sich der durchschnittliche Zuschuss von etwa 180 € auf rund 370 € pro Monat erhöht (Stand: Januar 2026, Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen). Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die Entwicklung der Wohnkosten angepasst.
Die genaue Höhe deines Wohngeldes hängt von den bereits genannten Faktoren ab. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt online einen Wohngeldrechner zur Verfügung, mit dem du eine erste Einschätzung erhalten kannst. Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich die Höhe des Wohngeldes je nach Haushaltsgröße und Einkommen entwickeln kann:
| Haushaltsgröße | Monatliches Bruttoeinkommen (ca.) | Mietniveau (Durchschnitt Berlin) | Geschätztes Wohngeld (monatlich, Stand: Jan. 2026) |
|---|---|---|---|
| 1 Person (Single) | 1.200 € – 1.600 € | 500 € – 700 € | 180 € – 300 € |
| 2 Personen (Paar/WG) | 1.800 € – 2.400 € | 700 € – 1.000 € | 250 € – 400 € |
| 3 Personen (Familie/WG) | 2.500 € – 3.200 € | 900 € – 1.300 € | 300 € – 500 € |
Berechnung des Wohngeldes: Ein Beispiel
Nehmen wir an, du bist eine alleinstehende Person und wohnst in Berlin-Neukölln. Deine Bruttokaltmiete beträgt 650 € pro Monat. Dein monatliches Bruttoeinkommen aus einem Teilzeitjob liegt bei 1.500 €. Du hast keine weiteren Einkünfte.
Für die Wohngeldberechnung werden von deinem Bruttoeinkommen verschiedene Freibeträge und Abzüge vorgenommen, zum Beispiel für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten. Angenommen, nach Abzug dieser Posten beträgt dein anrechenbares Einkommen 1.050 €.
Die genaue Formel ist komplex und berücksichtigt weitere Faktoren wie das regionale Mietniveau und die Anzahl der Haushaltsmitglieder. Mit einem Wohngeldrechner des BMWSB könntest du in diesem Beispiel einen Anspruch von etwa 250 € pro Monat erhalten (Stand: Januar 2026). Dies ist nur ein vereinfachtes Beispiel; eine verbindliche Berechnung kann nur die Wohngeldbehörde vornehmen.
Wohngeld beantragen: Schritt für Schritt
Den Antrag auf Wohngeld stellst du bei der örtlichen Wohngeldbehörde deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung. In Berlin ist dies das jeweilige Bezirksamt. So gehst du vor:
- Antragsformular besorgen: Du erhältst die Formulare online auf den Seiten deiner Stadt (z.B. Berliner Familienportal) oder direkt bei der Wohngeldbehörde.
- Unterlagen zusammenstellen: Sammle alle notwendigen Nachweise (siehe nächster Abschnitt).
- Antrag ausfüllen: Fülle das Formular sorgfältig und vollständig aus. Achte auf korrekte Angaben zu Einkommen, Miete und Haushaltsmitgliedern.
- Antrag einreichen: Gib den ausgefüllten Antrag persönlich ab oder sende ihn per Post an die Wohngeldbehörde. Manchmal ist auch eine Online-Einreichung möglich.
- Bescheid abwarten: Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Du erhältst dann einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung deines Antrags.
Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach musst du einen neuen Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag
Damit dein Wohngeldantrag schnell bearbeitet werden kann, solltest du folgende Unterlagen bereithalten:
- Personalausweis: Kopien der Personalausweise aller Haushaltsmitglieder.
- Mietvertrag: Eine Kopie deines aktuellen Mietvertrags.
- Mietbescheinigung: Oft wird eine separate Bescheinigung des Vermieters über die aktuelle Miete verlangt.
- Einkommensnachweise: Die letzten 12 Monatsabrechnungen, Rentenbescheide, BAföG-Bescheide, Nachweise über Unterhalt oder andere Einkünfte aller Haushaltsmitglieder.
- Kontoauszüge: Nachweise über deine Bankkonten der letzten drei Monate.
- Nachweise über Freibeträge: Zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, Nachweise über Kinderbetreuungskosten.
- Studienbescheinigung / Ausbildungsvertrag: Wenn du Student:in oder Azubi bist.
Es ist ratsam, vorab bei deiner Wohngeldbehörde nachzufragen, welche spezifischen Unterlagen in deinem Fall benötigt werden, da dies regional leicht variieren kann.
Wohngeld oder Bürgergeld: Was ist besser?
Wohngeld und Bürgergeld sind beides Sozialleistungen, die Menschen in finanziellen Notlagen unterstützen. Sie schließen sich jedoch gegenseitig aus: Wer Bürgergeld (früher Hartz IV) erhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Wohnkosten bereits im Bürgergeld berücksichtigt sind.
Die Entscheidung, welche Leistung für dich besser ist, hängt von deiner individuellen Situation ab:
- Wohngeld: Ist geeignet, wenn dein Einkommen nur knapp über dem Sozialhilfesatz liegt, aber nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu decken. Du bist in der Lage, deinen Lebensunterhalt größtenteils selbst zu bestreiten. Wohngeld ist ein Zuschuss und soll dir helfen, im Job zu bleiben oder deine Ausbildung fortzusetzen.
- Bürgergeld: Ist für Personen gedacht, die ihren Lebensunterhalt und ihre Wohnkosten aus eigener Kraft gar nicht oder nur sehr geringfügig decken können. Es umfasst neben den Wohnkosten auch einen Regelsatz für den Lebensunterhalt. Der Bezug von Bürgergeld ist oft mit Auflagen zur Arbeitsaufnahme oder Qualifizierung verbunden.
Wenn du unsicher bist, welche Leistung für dich infrage kommt, solltest du dich bei der örtlichen Wohngeldbehörde oder einer unabhängigen Schuldnerberatungsstelle informieren. Sie können deine Situation prüfen und dir die beste Option aufzeigen. In Berlin bietet die Verbraucherzentrale eine kostenlose Schuldnerberatung an, die auch bei der Klärung solcher Fragen hilft.
🛡️ Verbraucher-Check (Was bedeutet das für dich?)
Als Student:in, Azubi oder Berufseinsteiger:in in Berlin solltest du deinen Wohngeldanspruch unbedingt prüfen, auch wenn dein Einkommen über der Grenze für Bürgergeld liegt. Die Wohngeld-Plus-Reform hat die Voraussetzungen für viele Haushalte verbessert. Ein Wohngeldrechner gibt dir eine erste Orientierung, ersetzt aber nicht den Gang zur Wohngeldbehörde. Sammle alle Unterlagen sorgfältig, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Bei komplexen Fragen helfen die Verbraucherzentralen kostenlos.
Häufige Fragen (FAQ)
Bei welchem Einkommen bekomme ich Wohngeld?
Es gibt keine pauschale Einkommensgrenze für Wohngeld, da die Berechnung von mehreren Faktoren abhängt, darunter die Haushaltsgröße, die Miethöhe und das regionale Mietniveau. Im Allgemeinen gilt: Je höher die Miete und je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher darf das Einkommen sein, um noch Wohngeld zu erhalten. Für eine alleinstehende Person in Berlin kann ein Bruttoeinkommen von 1.200 € bis 1.600 € bereits zu einem Anspruch auf Wohngeld führen. Der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bietet eine erste Orientierung für deinen individuellen Anspruch.
Wie viel Wohngeld bekomme ich bei 1.000 € netto Rente?
Wenn du 1.000 € netto Rente beziehst, ist ein Anspruch auf Wohngeld sehr wahrscheinlich, besonders wenn du alleinstehend bist und eine hohe Miete hast. Die Wohngeld-Plus-Reform hat das Wohngeld deutlich erhöht. Für Rentner:innen gelten ähnliche Berechnungsgrundlagen wie für andere Haushalte. Dein Wohngeldanspruch wird individuell berechnet, basierend auf deiner Haushaltsgröße, der Höhe deiner Miete (Bruttokaltmiete) und deinem gesamten anrechenbaren Einkommen. Es ist ratsam, einen Antrag bei der Wohngeldbehörde zu stellen, um eine genaue Berechnung zu erhalten, da Rentner:innen oft zu den Anspruchsberechtigten gehören.
Wem steht das Wohngeld zu?
Wohngeld steht Personen zu, die ihren Wohnraum selbst nutzen und deren Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten vollständig zu decken. Dies betrifft sowohl Mieter:innen (Mietzuschuss) als auch Eigentümer:innen (Lastenzuschuss). Anspruchsberechtigt können unter anderem Studierende, Auszubildende, Rentner:innen, Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen oder Alleinerziehende sein. Wichtig ist, dass du keine anderen Sozialleistungen beziehst, die bereits die Wohnkosten abdecken, wie z.B. Bürgergeld. Die genauen Voraussetzungen für das Wohngeld sind im Wohngeldgesetz (WoGG) festgelegt und werden von den Wohngeldbehörden geprüft.
Wie hoch wird Wohngeld bezahlt?
Die Höhe des Wohngeldes ist individuell und wird durch eine komplexe Formel berechnet, die Einkommen, Haushaltsgröße und Miete berücksichtigt. Mit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 wurde das Wohngeld durchschnittlich um 190 € pro Monat erhöht, sodass die Leistung nun im Schnitt bei 370 € pro Monat liegt (Stand: Januar 2026). Diese Anpassung soll die gestiegenen Wohnkosten abfedern. Das Wohngeld wird alle zwei Jahre neu an die Entwicklung der Wohnkosten angepasst, um sicherzustellen, dass es weiterhin eine effektive Unterstützung darstellt.
Kann ich Wohngeld auch als Student:in erhalten?
Ja, auch als Student:in kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten. Wenn du keinen Anspruch auf BAföG hast, weil zum Beispiel das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist oder du die Regelstudienzeit überschritten hast, kann Wohngeld eine Option sein. Auch wenn dein BAföG-Satz nicht ausreicht, um deine Wohnkosten zu decken, solltest du prüfen, ob du Wohngeld beantragen kannst. Studierende in einer WG können ebenfalls Wohngeld beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leistungen beziehen, die Wohnkosten abdecken. Es lohnt sich, deinen individuellen Fall bei der Wohngeldbehörde prüfen zu lassen.
Wo kann ich einen Wohngeld-Antrag online stellen?
Viele Bundesländer und Kommunen bieten mittlerweile die Möglichkeit an, einen Wohngeld-Antrag online zu stellen. Du findest die entsprechenden Online-Formulare und Informationen in der Regel auf den Webseiten deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung. In Berlin kannst du den Antrag über das Berliner Familienportal stellen oder dich direkt an das zuständige Bezirksamt wenden. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen digital bereitzuhalten, um den Online-Antrag reibungslos ausfüllen zu können. Achte darauf, dass du auf der offiziellen Seite deiner Stadt bist, um Betrug zu vermeiden.
