Erster Job & Steuern

Arbeitsvertrag prüfen: 8 Klauseln vor dem Unterschreiben

Arbeitsvertrag prüfen: 8 wichtige Klauseln mit BAG-Urteilen. Probezeit, Verfallklausel, Wettbewerbsverbot. Was im ersten Job wirklich gilt.

Arbeitsvertrag prüfen – Erster Job & Steuern (Symbolbild: Kostenloses Stock Foto zu arbeitsplatz, arbeitsvertrag, beschäftigung)
KurzantwortBevor du deinen Arbeitsvertrag prüfen und unterschreiben kannst, solltest du die wichtigsten Klauseln kennen. Achte besonders auf die Dauer der Probezeit, Regelungen zu Überstunden und Urlaub sowie die Kündigungsfristen. Viele Standardformulierungen sind rechtlich unwirksam und können dich benachteiligen. Ein sorgfältiger Check sichert deine Rechte und sorgt für einen fairen Start ins Berufsleben.

Endlich geschafft! Der erste „richtige“ Job ist in der Tasche, der Arbeitsvertrag liegt vor dir. Die Freude ist riesig, doch bevor du zum Stift greifst, heißt es: tief durchatmen und konzentrieren. Denn dieses Dokument ist die rechtliche Grundlage für deine gesamte berufliche Zukunft in diesem Unternehmen. Ein gründlicher Check ist daher kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Professionalität. Wir zeigen dir, worauf du beim Arbeitsvertrag prüfen achten musst und welche 8 Klauseln du dir ganz genau ansehen solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Probezeit: Sie darf gesetzlich höchstens 6 Monate dauern (§ 622 Abs. 3 BGB). In dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen.
  • Urlaubsanspruch: Dir stehen bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr zu (24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche nach BUrlG).
  • Überstunden: Klauseln, die Überstunden pauschal mit dem Gehalt als „abgegolten“ erklären, sind oft unwirksam. Die Regelung muss transparent sein.
  • Verfallklauseln: Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen oft nach 3 Monaten. Die Klausel ist aber ungültig, wenn sie den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht explizit ausnimmt.
  • Wettbewerbsverbot: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur wirksam, wenn du für die Dauer des Verbots (max. 2 Jahre) eine Entschädigung von mindestens 50 % deines letzten Gehalts erhältst.

Wie lange darf die Probezeit maximal dauern?

Die Probezeit darf gesetzlich höchstens sechs Monate betragen, wie in § 622 Abs. 3 BGB festgelegt. Während dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von nur zwei Wochen für beide Seiten. Eine längere vertraglich vereinbarte Probezeit ist in der Regel unwirksam.

Fast jeder Arbeitsvertrag startet mit einer Probezeit. Sie gibt beiden Seiten – dir und deinem neuen Arbeitgeber – die Chance, herauszufinden, ob die Zusammenarbeit wirklich passt. In dieser Kennenlernphase gelten erleichterte Bedingungen, vor allem bei der Kündigung.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) setzt hier eine klare Grenze: Gemäß § 622 Abs. 3 BGB darf die Probezeit maximal sechs Monate nicht überschreiten. Steht in deinem Vertrag eine längere Frist, ist diese unwirksam. Innerhalb der Probezeit können sowohl du als auch das Unternehmen den Vertrag mit einer kurzen Frist von nur zwei Wochen und ohne Angabe von Gründen kündigen. Sobald die sechs Monate um sind, greift der allgemeine Kündigungsschutz, vorausgesetzt, im Betrieb arbeiten mehr als zehn Mitarbeiter:innen.

Achte darauf, dass die Dauer der Probezeit in deinem Vertrag klar angegeben ist. Üblich sind Zeiträume zwischen drei und sechs Monaten. Eine kürzere Probezeit ist für dich ein Vorteil, da du schneller den vollen Kündigungsschutz genießt. Eine Verlängerung über die sechs Monate hinaus ist nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei langer Krankheit, und nur mit deiner schriftlichen Zustimmung möglich.

Welche Kündigungsfristen sind fair und gesetzlich erlaubt?

Für dich als Arbeitnehmer:in gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Wichtig ist: Deine Kündigungsfrist darf niemals länger sein als die für deinen Arbeitgeber. Gleich lange Fristen für beide Seiten sind üblich und fair.

Ist die Probezeit vorbei, gelten die gesetzlichen oder die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen. Sie sind ein wichtiger Schutz und geben dir Planungssicherheit, egal ob du selbst den Job wechseln willst oder eine Kündigung erhältst. Das Gesetz definiert hierbei die absoluten Mindestfristen.

Für dich als Arbeitnehmer:in beträgt die gesetzliche Frist immer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist ändert sich für dich nicht, egal wie lange du schon im Unternehmen arbeitest. Anders sieht es für den Arbeitgeber aus: Seine Kündigungsfristen verlängern sich mit deiner Betriebszugehörigkeit. Nach zwei Jahren muss er bereits einen Monat zum Monatsende einhalten, nach 20 Jahren sind es sogar sieben Monate.

Dein Arbeitsvertrag kann auch längere Fristen vorsehen, was häufig der Fall ist. Hier gilt eine entscheidende Regel: Die für dich geltende Frist darf nie länger sein als die für deinen Arbeitgeber. Eine Klausel wie „Für den Arbeitnehmer gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, für den Arbeitgeber die gesetzliche Frist“ ist unwirksam. Prüfe diesen Punkt genau, damit du im Fall eines Jobwechsels nicht unnötig lange gebunden bist.

Arbeitsvertrag prüfen – Erster Job & Steuern (Symbolbild: Kostenloses Stock Foto zu angebotsschreiben, anstellung, arbeit)
Arbeitsvertrag prüfen. Foto: RDNE Stock project / Pexels

Sind pauschale Überstundenregelungen im Arbeitsvertrag gültig?

Nein, Klauseln wie „Sämtliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind laut Bundesarbeitsgericht (BAG) meist unwirksam. Eine gültige Regelung muss den Umfang der inkludierten Überstunden klar beziffern, zum Beispiel als feste Stundenzahl oder prozentualer Anteil der Arbeitszeit.

Die Überstundenregelung ist ein echter Klassiker und häufiger Grund für Auseinandersetzungen. Viele Verträge enthalten Formulierungen wie „Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten“. Das klingt vielleicht unkompliziert, ist für dich als Berufseinsteiger:in aber meist ein schlechter Deal und oft auch rechtlich nicht haltbar.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat wiederholt geurteilt, dass solche pauschalen Abgeltungsklauseln intransparent und damit unwirksam sind. Der Grund: Du kannst als Arbeitnehmer:in nicht erkennen, welche genaue Leistung du für dein Gehalt erbringen sollst. Eine wirksame Klausel muss den Umfang der pauschal abgegoltenen Überstunden klar definieren, etwa durch Formulierungen wie „Mit dem Gehalt sind bis zu 10 Überstunden pro Monat abgegolten“. Alle Überstunden, die darüber hinausgehen, müssen entweder durch Freizeit ausgeglichen oder zusätzlich bezahlt werden.

Ausnahmen von dieser Regel gelten nur für „Dienste höherer Art“ oder bei einem sehr hohen Gehalt (deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze, ca. 90.000 € jährlich), was auf die meisten Berufseinsteiger:innen nicht zutrifft. Achte also auf eine klare und faire Regelung. Ideal ist es, wenn jede Überstunde erfasst und entweder ausbezahlt oder einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird. Mehr zum Thema Gehalt erfährst du in unserem Artikel zur Lohnabrechnung.

Wie hoch ist mein gesetzlicher Urlaubsanspruch?

Dein gesetzlicher Mindesturlaub beträgt laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Für die übliche 5-Tage-Woche entspricht das umgerechnet mindestens 20 Urlaubstagen pro Jahr. Dein Arbeitsvertrag kann aber mehr vorsehen, üblich sind 25 bis 30 Tage.

Erholung muss sein – dafür gibt es den bezahlten Jahresurlaub. Dein Anspruch darauf ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Dieses Gesetz legt die absolute Untergrenze fest, die dein Arbeitgeber nicht unterschreiten darf.

Das BUrlG schreibt einen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr vor. Achtung: Das Gesetz geht dabei von einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) aus. Da die meisten von uns heute in einer 5-Tage-Woche arbeiten, muss der Anspruch umgerechnet werden. Das Ergebnis: Bei einer 5-Tage-Woche stehen dir gesetzlich mindestens 20 Urlaubstage zu, was vier vollen Wochen Erholung entspricht.

In der Praxis gewähren die meisten Unternehmen mehr Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben. Üblich sind in Deutschland zwischen 25 und 30 Urlaubstage. Dein Vertrag sollte die genaue Anzahl klar benennen. Prüfe auch, ob es Sonderregelungen für das Jahr deines Ein- und Austritts gibt. In den ersten sechs Monaten deines Jobs erwirbst du den Anspruch anteilig (1/12 pro vollem Monat), danach steht dir der volle Jahresurlaub zu.

Was bedeutet eine Verfallklausel für meine Ansprüche?

Eine Verfallklausel (oder Ausschlussklausel) verkürzt die Frist, in der du Ansprüche wie Überstundenvergütung geltend machen musst, oft auf nur drei Monate. Laut BAG-Urteil (Az. 5 AZR 627/17) ist sie aber unwirksam, wenn sie den Anspruch auf Mindestlohn nicht explizit ausnimmt.

Eine der kniffligsten Klauseln ist die Verfall- oder Ausschlussklausel. Sie legt fest, dass deine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. auf Überstundenvergütung, Reisekosten oder Lohn) verfallen, wenn du sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist anmeldest. Diese Fristen sind oft sehr kurz.

Typischerweise sind diese Klauseln zweistufig aufgebaut:

  1. Stufe 1: Du musst deine Ansprüche innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich beim Arbeitgeber geltend machen.
  2. Stufe 2: Lehnt der Arbeitgeber ab oder reagiert nicht, musst du innerhalb von weiteren drei Monaten Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Verpasst du diese Fristen, sind deine Ansprüche endgültig verloren. Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Seit Einführung des Mindestlohns hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass solche Klauseln unwirksam sind, wenn sie den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausdrücklich ausnehmen. Viele ältere Verträge haben diesen Zusatz nicht, wodurch die gesamte Klausel ungültig wird. In diesem Fall gilt die normale gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.

Arbeitsvertrag prüfen – Erster Job & Steuern (Symbolbild: Kostenloses Stock Foto zu anstellung, arbeit, arbeitsplatz)
Arbeitsvertrag prüfen. Foto: RDNE Stock project / Pexels

Wann ist ein Wettbewerbsverbot nach Vertragsende wirksam?

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur wirksam, wenn es dir für die Dauer des Verbots (max. 2 Jahre) eine Entschädigung zahlt. Diese sogenannte Karenzentschädigung muss mindestens 50 % deines letzten Gehalts betragen. Ohne diese Zusage ist die Klausel für dich unverbindlich.

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot soll verhindern, dass du nach deinem Jobwechsel direkt zur Konkurrenz gehst und dein Insiderwissen dorthin mitnimmst. Für dich bedeutet das aber eine starke Einschränkung deiner beruflichen Freiheit. Deshalb sind die rechtlichen Hürden für ein solches Verbot sehr hoch.

Damit ein Wettbewerbsverbot gültig ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Schriftform: Es muss schriftlich vereinbart werden.
  • Dauer: Es darf für maximal zwei Jahre nach Vertragsende gelten (§ 110 GewO i.V.m. §§ 74 ff. HGB).
  • Karenzentschädigung: Der wichtigste Punkt! Dein Ex-Arbeitgeber muss dir für die gesamte Dauer des Verbots eine Entschädigung zahlen. Diese muss mindestens 50 % deiner zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen (Gehalt, Boni etc.) ausmachen.

Fehlt die Zusage dieser Entschädigung oder ist sie zu niedrig, ist das Verbot für dich unverbindlich. Das gibt dir die Wahl: Entweder du hältst dich daran und erhältst die Entschädigung, oder du ignorierst es und arbeitest für die Konkurrenz, ohne rechtliche Folgen befürchten zu müssen. Besonders für Berufseinsteiger:innen sind solche Klauseln oft überzogen und ein guter Punkt zum Nachverhandeln.

Darf mein Arbeitgeber mich an einen anderen Standort versetzen?

Ja, wenn eine Versetzungsklausel im Vertrag steht. Der Arbeitgeber muss dabei aber deine Interessen gegen die betrieblichen Notwendigkeiten abwägen („billiges Ermessen“ nach § 106 GewO). Eine Versetzung von heute auf morgen quer durch Deutschland ist daher meist nicht durchsetzbar.

Eine Versetzungsklausel gibt deinem Arbeitgeber das Recht, dir einen anderen Arbeitsort oder eine andere, aber gleichwertige Aufgabe zuzuweisen. Das kann für Unternehmen mit mehreren Standorten sinnvoll sein, für dich aber im schlimmsten Fall einen Umzug in eine andere Stadt bedeuten.

Formulierungen wie „Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer eine andere, gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen, auch an einem anderen Ort“ sind grundsätzlich zulässig. Der Arbeitgeber muss dabei aber nach „billigem Ermessen“ handeln (§ 106 GewO). Das bedeutet, er muss deine persönlichen Interessen (z. B. Familie, soziales Umfeld) gegen die betrieblichen Interessen abwägen. Eine willkürliche Versetzung von München nach Hamburg ist daher in der Regel nicht möglich.

Prüfe, wie weit diese Klausel gefasst ist. Gilt sie nur für Deutschland oder weltweit? Ist der Tätigkeitsbereich nur vage umschrieben? Je unkonkreter die Klausel, desto eher ist sie im Streitfall unwirksam. Wenn du ortsgebunden bist, versuche, die Klausel streichen oder auf einen bestimmten Umkreis (z. B. 50 km) begrenzen zu lassen.

Muss ich Fortbildungskosten bei einer Kündigung zurückzahlen?

Ja, das kann eine Rückzahlungsklausel vorsehen. Sie ist aber nur wirksam, wenn die Fortbildung dir einen echten Vorteil auf dem Arbeitsmarkt bringt und die Bindungsdauer an das Unternehmen angemessen ist. Bei einer betriebsbedingten Kündigung musst du in der Regel nichts zurückzahlen.

Fortbildungen sind eine tolle Sache, um beruflich weiterzukommen. Wenn dein Arbeitgeber viel Geld in deine Qualifikation investiert, möchte er sich oft absichern, dass du nicht direkt danach kündigst. Dafür gibt es Rückzahlungsklauseln.

Diese Klauseln verpflichten dich, die Kosten einer Fortbildung zurückzuzahlen, wenn du das Unternehmen innerhalb einer festgelegten Zeit verlässt. Damit eine solche Klausel gültig ist, müssen aber einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Vorteil für dich: Die Fortbildung muss dir einen echten, auch bei anderen Arbeitgebern nutzbaren Vorteil verschaffen.
  • Angemessene Bindungsdauer: Die Dauer, die du im Unternehmen bleiben musst, muss im Verhältnis zu den Kosten stehen. Gerichte orientieren sich an Richtwerten: Bei einer Fortbildung von bis zu einem Monat ist eine Bindung von sechs Monaten zulässig, bei bis zu zwei Monaten ein Jahr. Bei einem längeren, berufsbegleitenden Studium kann die Bindung bis zu fünf Jahre betragen.
  • Keine Rückzahlung bei Kündigung durch Arbeitgeber: Wirst du aus betriebsbedingten Gründen gekündigt, musst du die Kosten nicht erstatten.

Eine solche Klausel ist nicht grundsätzlich schlecht, aber du solltest dir der Konsequenzen bewusst sein. Überlege gut, ob du dich für den genannten Zeitraum binden möchtest, bevor du einer teuren Weiterbildung mit einer solchen Klausel zustimmst.

Häufige Fragen zu arbeitsvertrag prüfen

Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam?

Viele pauschale Klauseln sind unwirksam. Dazu gehören: Pauschale Abgeltung aller Überstunden, unangemessen lange Kündigungsfristen nur für den Arbeitnehmer, Verfallklauseln, die den Mindestlohn nicht ausnehmen, und Strafen für Krankmeldungen. Auch Klauseln, die dich unangemessen benachteiligen, sind nach § 307 BGB oft ungültig.

Wie lange darf die Probezeit dauern?

Die Probezeit darf gesetzlich maximal sechs Monate betragen (§ 622 Abs. 3 BGB). Während dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen für beide Seiten. Eine längere Probezeit im Arbeitsvertrag ist unwirksam.

Was ist eine Verfallklausel?

Eine Verfall- oder Ausschlussklausel legt fest, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Lohn, Überstunden) verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer kurzen Frist (oft 3 Monate) schriftlich geltend gemacht werden. Wichtig: Die Klausel ist unwirksam, wenn sie den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht explizit von diesem Verfall ausnimmt.

Was bedeutet Wettbewerbsverbot?

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verbietet dir, nach Ende des Arbeitsverhältnisses für einen Konkurrenten zu arbeiten. Es ist nur wirksam, wenn es schriftlich vereinbart, auf maximal zwei Jahre befristet ist und der Arbeitgeber dir für diese Zeit eine Entschädigung von mindestens 50% deines letzten Gehalts zahlt (Karenzentschädigung).

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr, was bei einer üblichen 5-Tage-Woche 20 Urlaubstagen entspricht (4 Wochen). Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge sehen oft mehr Urlaub vor, üblich sind 25 bis 30 Tage.

Fazit

Dein erster Arbeitsvertrag ist ein großer Schritt und ein Grund zur Freude. Nimm dir trotzdem die Zeit, das Dokument in Ruhe zu prüfen, bevor du unterschreibst. Die hier vorgestellten acht Klauseln sind die häufigsten Stolpersteine, über die besonders Berufseinsteiger:innen stolpern können. Achte auf faire Regelungen bei Probezeit, Kündigungsfristen und Überstunden und kenne deine gesetzlichen Mindestansprüche beim Urlaub.

Ein gut verstandener Vertrag ist die beste Grundlage für einen erfolgreichen und entspannten Start ins Berufsleben. Wenn du bei manchen Formulierungen unsicher bist, frage nach, bitte um Bedenkzeit oder hole dir im Zweifel eine fachliche Meinung ein. Das zeigt nicht Misstrauen, sondern Professionalität.

Dein erster Job ist nur einer von vielen Schritten auf deinem Weg. Mehr Tipps und Hilfestellungen für den Start findest du in unserem großen Guide zum Thema „Erstes Mal als Verbraucher“ und speziell in unserem Hub zum ersten Job.

Redaktioneller Hinweis Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert. Du findest alle Quellen direkt im Text verlinkt. Mehr zu unserer Arbeitsweise erfährst du in unseren redaktionellen Standards.

Schreib einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert.